Patentanwalt
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Einordnung: Patentrecht
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Ein Patentanwalt berät und vertritt Mandanten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, was Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster (Designschutz), Marken, Arbeitnehmererfinderrecht, Halbleiterschutzrecht, Typografieschutzrecht, Sortenschutzrecht und Lizenzverträge auf diesen Gebieten umfasst.
Ausbildung
Die Ausbildung zum Patentanwalt ist in Deutschland formal durch die Patentanwaltsordnung (PAO) und die Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsordnung geregelt. Voraussetzung für die Ausbildung zum Patentanwalt ist danach zunächst ein erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums in einem technisch oder naturwissenschaftlichen Fach (z.B. Elektrotechnik, Maschinenbau, Physik oder Chemie etc.). Darüber hinaus muss ein Patentanwaltsbewerber vor Beginn der Patentanwaltsausbildung eine einjährige berufliche Tätigkeit nachweisen, um praktische technische Berufserfahrung zu sammeln. In der Praxis geht der Arbeit als Patentanwalt aber je nach künftigem Tätigkeitsschwerpunkt eine mehrjährige Forschungsarbeit voraus. Die Patentanwaltsausbildung beginnt dann mit einem 26-monatigen Praktikum bei einem Patentanwalt oder einem Patentassessor, gefolgt von einem 10-monatigen Ausbildungsabschnitt beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Bundespatentgericht in München. Während der Patentanwaltsausbildung muss der Patentanwaltsbewerber an der FernUniversität in Hagen ein Fernstudium absolvieren, um die erforderlichen juristischen Kenntnisse zu erwerben. Am Schluss der Ausbildung erfolgt die Patentanwaltsprüfung, nach deren Bestehen der Titel Patentassessor verliehen wird. Nach einer folgenden Vereidigung und der Einrichtung einer Kanzlei wird der Patentassessor in die Liste der Patentanwälte aufgenommen, die beim Deutschen Patent- und Markenamt geführt wird.
Es gibt eine vergleichbare Ausbildung zum European Patent Attorney, die oft parallel absolviert wird. Die Zulassung als European Patent Attorney ist Voraussetzung für die Vertretung von Mandanten vor dem Europäischen Patentamt.
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