Permanentspeichermedium
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Einordnung: Speichermedium
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Ein Permanentspeichermedien wird durch folgende Kriterien beschrieben:
- Es muss ablesbar sein.
- Es muss zuverlässig sein.
- Es muss Bestand haben.
- Es muss nur bei Bedarf überschreibbar sein.
Die letzte Anforderung bedarf einer Erläuterung: Ein Bedarf kann eine immer wieder zu benutzende Arbeitsumgebung sein; dann ist es erwünscht, den Informationsträger überschreiben zu können. Bei einer dauerhaften Aufbewahrung (etwa ein Dokument) ist die Löschbarkeit nicht erwünscht.
Beispiele für überschreibbare Informationsträger:
- Schiefertafel
- Magnetband (Musikcassette, Videocassette, DAT)
- RAM (Random Access Memory, Arbeitsspeicher im Computer)
- wiederbeschreibbare CD oder DVD (Datenträger)
Beispiele für nicht neu beschreibbare Informationsträger:
- in Stein gehauene Schrift
- bedrucktes Papier
- Schallplatte
- Lochkarte, Lochstreifen
- CD, DVD (Datenträger)
- ROM (Read Only Memory, nur lesbarer Speicher im Computer).
Ein großes Problem ist das Altern von Informationsträgern. Nicht nur Bücher, auch digitale Speichermedien sind einem Alterungsprozess unterworfen. Durch diesen Prozess kann es zu einer Zerstörung wichtiger Informationen kommen.
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