Personalunion
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Das Wort Personalunion wird verwendet um auszudrücken, dass ein Mensch mehrere verschiedene Eigenschaften, Ämter oder Funktionen innehat.
Vereinigung von Ländern
Die Regierung mehrerer Länder in Personalunion spielte vor allem in der Feudalzeit eine große Rolle. Die Länder hatten zwar denselben Herrscher, wurden aber nach verschiedenen Gesetzen geführt und blieben rechtlich getrennt. Im Gegensatz dazu wurde bei der Realunion ein neues, vereinigtes Land geschaffen.
Beispiele sind:
- Österreich-Ungarn; der Kaiser von Österreich war in Personalunion auch König von Ungarn
- Personalunion zwischen den Königreichen Ungarn und Kroatien von 1102 siehe Geschichte Kroatiens.
- Personalunion zwischen England und Schottland von 1603 - 1707 (ab 1707 Realunion Großbritannien, also staatsrechtliche Vereinigung)
- Personalunion zwischen Großbritannien und Hannover von Georg I. bis Georg III.. Durch unterschiedliche Nachfolgeregelungen in Hannover und Großbritannien wurde die Personalunion 1837 gelöst
- Personalunion zwischen Spanien und Portugal (1580 - 1640)
- Skandinavien
- Kurfürstentum Sachsen und Polen unter August dem Starken und August III. (da Polen Wahlmonarchie war, bestand mehrfach Personalunion mit anderen Ländern)
- Vereinigung der Mark Brandenburg und Preußens 1701 durch Krönung Friedrich III. von Brandenburg zum König Friedrich I. in Preußen.
- Die Könige Karl XI. und der XII. waren zugleich Könige von Schweden und Herzöge von Zweibrücken.
- Die Könige von Dänemark waren bis 1864 auch Herzöge von Schleswig und Holstein.
- Die russischen Zaren waren lange Herzöge von Oldenburg
Vereinigung von Funktionen
- der König des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland ist zugleich:
- Staatsoberhaupt von Großbritannien
- Oberhaupt der Anglikanischen Kirche
- Oberhaupt der Länder des Commonwealth
- Der Papst ist:
- Bischof von Rom
- Als Heiliger Stuhl Oberhaupt der katholischen Kirche (dem Selbstverständnis nach nicht nur der Konfession, sondern der gesamten christlichen Kirche)
- Patriarch des Abendlandes
- Primas von Italien
- Erzbischof und Metropolit der römischen Kirchenprovinz
- Souverän des Staates der Vatikanstadt
- Jeder Kardinal ist zugleich über eine römische Titelkirche Mitglied des Klerus von Rom.
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