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Personalwirtschaft

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--InfoG 17:30, 24. Mär 2005 (CET)

Personalwirtschaft (auch Personalwesen bzw. Personalmanagement, englisch human resource management, Abk.: HRM) bezeichnet den Bereich der Betriebswirtschaft der sich um den planmäßigen Umgang mit dem Produktionsfaktor Arbeit bemüht.

Modernes Personalmanagement zielt - unter Einbezug von Aspekten der Sozial- und Umweltverträglichkeit - auf nachhaltigen Erfolg ab. Dazu werden die Erkenntnisse, Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements (TQM, EFQM) und der Corporate Governance angewandt. Nachhaltiger Erfolg bedeutet Werterhaltung und -steigerung auf lange Sicht. Dafür müssen sowohl die Bedürfnisse der Share- und Stakeholder berücksichtigt werden. Um Unternehmensziele zu erreichen bedarf es zielorientierter Maßnahmen und Ressourcenplanung im Personalbereich und einer geeigneten Unternehmenskultur.

Die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Bereiche im individuellen Unternehmen wird auch Personalpolitik genannt. Im Rahmen der Unternehmenspolitik wird somit das Verhalten und die Handlungsweise zur Erreichung der betrieblichen (Ziele) bestimmt. Zum Teil werden derartige Bestimmungen in einem Leitbild festgeschrieben oder mittels (Arbeitsanweisungen) vorgegeben. Die Hauptfunktionen der Personalwirtschaft sind:

Ökonomische Ziele der Personalwirtschaft sind:

Soziale Ziel der Personalwirtschaft sind:

Sonstige Faktoren






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