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Personenstandsbuch

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Ein Personenstandsbuch ist ein beim Standesamt geführtes Register des Personenstandes, in dem die Geburten, Heiraten und Sterbefälle einer Gemeinde bzw. einer Stadt registriert werden. Eine Auskunft aus dem Personenstandsbuch kann z.B. durch die Erteilung einer Personenstandsurkunde erfolgen.

Die Einsichtnahme und Auskünfte aus den Personenstandsbüchern regelt § 61[Personenstandsgesetz|PStG]].

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
--InfoG 17:21, 24. Mär 2005 (CET)






Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Personenstandsbuch aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.