Pflaster (Belag)
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Einordnung: Stadtbaugeschichte
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Als Pflaster bezeichnet man einen Wegebelag, der aus einzelnen Elementen wie Natursteinen, Betonpflastersteinen, Verbundsteinen, Klinkern oder Holzscheiben besteht. Pflaster wird zum Beispiel verwendet für Straßen, Fußwege, Fußgängerzonen in historischen Stadtgebieten, Radwege, Einfahrten, Schnittgerinne und Parkplätze. Die oben leicht abgerundeten Steine des Kopfsteinpflasters werden auch als Katzenköpfe bezeichnet. Im privaten Bereich wird das Pflaster von Landschaftsgärtnern, im öffentlichen Bereich von Steinsetzern eingebaut.
Bei Asphalt, Teer, Gehwegplatten aus Beton spricht man eher von einem Straßenbelag.
Straßenpflaster hat mehrere Funktionen. Dazu gehören: Kennzeichnung des Weges, Festigung des Weges, Schutz der Straße gegen Witterungseinflüsse und andere.
Ein wichtiger Aspekt beim Einbau von Pflaster ist das Oberflächengefälle, welches zu einem Einlauf (Regen) bzw. Drainrinne geneigt sein sollte.
Siehe auch
Zur Problematik der Lärmentwicklung bei der Verwendung von Kopfsteinpflaster im Straßenbau siehe auch Straßenlärm.
"Strassenbau" in Meyers Konversationslexikon von 1888/9 (weblink):susi.e-technik.uni-ulm.de:8080/meyers/servlet/showSeite?ID=1014311794689&BandNr=1011046287622
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