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Plünderung

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Der Ausdruck Plünderung (v. mittelniederdt.: plunder Hausrat, Wäsche) bezeichnet eigentlich die illegale Aneignung fremden Hab und Gutes unter Gewalt oder Androhung derselben bzw. unter Ausnutzung bestimmter Notsituationen, Naturkatastrophen etc.

Ziel einer Plünderung können einzelne Personen, Behältnisse, Gebäude oder ganze Ort- und Landschaften sein. Häufig wird berichtet von plündernden Soldaten oder Zivilisten in Gebieten, die durch Kriegseinwirkung zerstört wurden. Plünderung wird heute auch im Zusammenhang mit Umwelt bedingten Ereignissen gebraucht Plünderung von Naturressourcen, Plünderung von Rohstoffen etc.


--InfoG 23:46, 26. Mär 2005 (CET)





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