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Politisches System der Schweiz

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Die Schweiz ist eine Willensnation, die weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit ist, ein Bundesstaat entstanden aus einem Staatenbund von unabhängigen Einzelstaaten (Kantonen). Von daher ist es verständlich, dass das politische System der Schweiz diejenigen, die dazu Ja gesagt haben - Volk und Kantone - besonders berücksichtigt. Das politische System der Schweiz beruht also auf zwei Eckpfeilern:

Die Schweizer Politik hat ihre eigene Terminologie: häufig gebrauchte Ausdrücke sind Initiative, Referendum, Motion, Petition, Postulat, Ständemehr, Urnengang, Interpellation, Kollegialitätsprinzip, Konkordanz oder Vernehmlassung.

Inhaltsverzeichnis

Legislative

Das Parlament (Bundesversammlung) besteht aus zwei Kammern:

Nationalrat und Ständerat tagen in der Regel getrennt. Alle Vorlagen für Bundesbeschlüsse (Gesetze, Verordnungen) werden in beiden Kammern behandelt und müssen von beiden Kammern angenommen werden. Im sogenannten Differenzbereinigungsverfahren werden allenfalls unterschiedliche Beschlüsse der Kammern zu einem Konsens geführt.

Weder Nationalrat noch Ständerat sind an Weisungen von Kantonen, Parteien oder anderen Instanzen gebunden. In der Praxis ist dies jedoch nicht immer der Fall.

Das Schweizer Parlament ist ein sogenanntes Milizparlament, das heisst fast alle National- und Ständeräte üben ihr Mandat nicht als Brotberuf aus. Sie erhalten dementsprechend vom Staat keinen Lohn, sondern unter anderem Sitzungsgelder. Das Einkommen eines Nationalrates aus seinem Mandat beträgt rund 100'000 Franken pro Jahr; Ständeräte verdienen wegen der häufigeren Sitzungen mehr. Aufgrund der hohen Belastung durch das politische Mandat spielt der ursprüngliche Hauptberuf oft nur eine untergeordnete Rolle.

Exekutive

Der Bundesrat ist die Schweizer Bundesregierung. Er besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern (siehe auch Kollegialitätsprinzip), die den einzelnen Departmenten der Bundesverwaltung vorstehen. Der Bundesrat wird vom Parlament gewählt.

Gegenwärtige Mitglieder (ab Januar 2004):

Der Bundespräsident wird im alljährlichen Turnus aus dem Bundesrat gewählt und präsidiert und repräsentiert die Bundesregierung neben seinen Pflichten als Departmentsvorsteher, übt aber nicht die Pflichten eines Staatsoberhauptes aus.

Siehe auch: Liste der Schweizer Bundespräsidenten

Judikative

Die Judikative besteht aus dem Schweizerischen Bundesgericht mit Sitzen in Lausanne, Bellinzona (ab April 2004) und St. Gallen (voraussichtlich ab 2007) sowie dem Eidgenössischen Versicherungsgericht mit Sitz in Luzern. Die Wahl der Richter erfolgt durch die Bundesversammlung.

Siehe auch: www.bger.ch/

Föderalismus

Der Föderalismus in der Schweiz hat zwei Elemente:

Artikel 3 der Bundesverfassung lautet:

Art. 3 Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.

Art. 42, Abs. 2 der Bundesverfassung:

Er (der Bund) übernimmt die Aufgaben, die einer einheitlichen Regelung bedürfen.

Art. 44, Abs. 1 der Bundesverfassung:

Bund und Kantone unterstützen einander in der Erfüllung ihrer Aufgaben und arbeiten zusammen.

Volksrechte

Die Schweiz kennt folgende Mitbestimmungsrechte auf Bundesebene:

Siehe auch

Weblinks








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