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Prüfstelle

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Eine staatlich anerkannte Prüfstelle ist berechtigt, Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, zu eichen (s. Eichung). Die Prüfstellen unterstehen der Aufsicht der Eichbehörde. In Prüfstellen werden nur Messgeräte aus dem Bereich der Versorgungswirtschaft geeicht, wie Wasserzähler, Elektrizitätszähler, Gaszähler oder Wärmezähler. Außerdem führen die staatlich anerkannten Prüfstellen auf Antrag Befundprüfungen durch, um die Messrichtigkeit von Messgeräten zu begutachten. Weitere Tätigkeit: Durchführung von Stichproben zur Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer.

Die Prüfstellen in Deutschland sind durch zwei Buchstaben und eine Nummer gekennzeichnet. Der erste Buchstabe bezeichnet die Art des Messgeräts (W=Wasser, E=Elektrizität, G=Gas, K=Wärme), der zweite Buchstabe bezeichnet das Bundesland (A=Baden-Württemberg, B=Bayern etc.). 2003 existierten 372 Prüfstellen mit ca. 2300 Mitarbeitern in Deutschland. Ein großer Anteil der Prüfstellen gehört zu öffentlichen Versorgungsunternehmen, es gibt auch viele private Prüfstellen.

Rechtlich gesehen handelt es sich bei den Prüfstellen um "mit hoheitlichen Aufgaben beliehene Unternehmen", die bestimmte Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Sie haben die Befugnis, Verwaltungsakte zu erlassen, wie z.B. die Eichung von Messgeräten durchzuführen. Die Prüfstellen unterstehen der Kontrolle durch die Eichbehörde. Anerkennung, Bestellung des Leiters und der Stellvertreter, Betriebserlaubnis und Überwachung werden durch die Eichbehörde geregelt. Es muss sicher gestellt sein, dass die Prüfstellen als organisatorisch selbstständige Einheit mit geeigneten Prüfräumen und Prüfmitteln ausgestattet sind und dass fachkundiges und unabhängiges Personal vorhanden ist. Der Betrieb ist in der Eichordnung (EO) Teil 9 §§ 47 bis 63 geregelt.

Im Rahmen der Europäischen Messgeräterichtlinie (MID) wird erwartet, dass die Eichung zunehmend durch eine Konformitätserklärung der Messgerätehersteller ersetzt wird. An Stelle der Prüfstellen treten dann zertifizierte Prüf- und Kalibrierlabors als sogenannte benannte Stellen. Die Umstellung wird sich in den Jahren 2005 bis 2007 vollziehen.

Siehe auch

Eichamt, Eichgesetz, Eichordnung, Wasserzähler

Links

Eichordnung:bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eo_1988/gesamt.pdf

Gesetzliches Messwesen-Allgemeine Regelungenwww.agme.de/News/GM-AR-100402Bundesanzeiger.pdf





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