Pragmatische Sanktion
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Einordnung: Österreichische Geschichte
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Die Pragmatische Sanktion ist eine am 19. April 1713 von Kaiser Karl VI. ausgefertigte Urkunde, die zum einen die Unteilbarkeit aller habsburgischen Länder festlegte und zum anderen die weibliche Erbfolge für jene Länder gestattete. Letzteres war notwendig, weil Karl keinen Sohn hatte und der habsburgische Länderkomplex sonst nach seinem Tod hätte zerfallen können oder aufgeteilt worden wäre.
Die ständische Landtage der habsburgischen Erblande und Ungarns nahmen die Pragmatische Sanktion bis 1723 durch je eigene Beschlüsse an und sicherten somit Maria Theresia das väterliche Erbe. Die diplomatischen Bemühungen Karls VI. wegen der Anerkennung der Pragmatischen Sanktion durch die auswärtigen Mächte scheiterten aber und nach dem Tode des Kaisers wurde Maria Theresia das Erbrecht bestritten und es begann der Österreichische Erbfolgekrieg.
In der österreichischen Historiographie (insbesondere vor 1918) galt die Pragmatische Sanktion und ihre Anerkennung durch die Länder als eigentlicher Gründungsakt der Habsburgermonarchie, weil die Länder damit ihren Willen zum Aufbau eines gemeinsamen Staatswesens bekundet hätten. Tatsächlich gab es außer der Pragmatischen Sanktion zumindest bis zum Österreichisch-Ungarischen Ausgleich von 1867 keine Verfassungsurkunde, die die Zugehörigkeit der Kronländer zu einem gemeinsamen Staat festgelegt hat. Und auch der Ausgleich war ja eher ein Dokument mühsam unterdrückter Zwietracht, denn ein Symbol der Staatseinheit. Insofern war die Pragmatische Sanktion bis 1918 von hoher symbolischer Bedeutung für den Bestand der Donaumonarchie und deren regierender Dynastie.
Literatur
- Turba, Gustav: (Hrsg.): Die pragmatische Sanktion. Authentische Texte samt Erläuterungen und Übersetzungen. Wien 1913. (Quellentexte)
- Richtiger Satz, Daß Der Durchlauchtigsten Groß-Hertzogin von Toscana anmaßliche Erb-Rechte auf die durch Absterben weyl. Kayser Carl deß VI. glorreichesten Angedenckens erledigte Erb-Königreiche und Lande aus dem denen Hertzogen von Oesterreich im Jahr 1156. von Kayser Friederich dem Ersten ertheilten Freyheits-Brieff sich auf keine Weiß herleiten lassen: Einfolglich Die darauf gegründete sogenannte Pragmatische Sanction Nothwendig zerfallen müsse. Zu Bestättigung der gerechten Sache statthafft erwiesen ... [ohne Ort] 1742. (zeitgenössische Propagandaschrift gegen Maria Theresia)
- Brauneder, Wilhelm: Österreichische Verfassungsgeschichte. Wien 2001 (8. durchges. Auflage). ISBN 3-214-14873-7
- Turba, Gustav: Geschichte des Thronfolgerechtes in allen habsburgischen Ländern bis zur pragmatischen Sanktion Kaiser Karls VI. 1156 bis 1732. Wien, Leipzig 1903.
- Turba, Gustav: Die Grundlagen der pragmatischen Sanktion. 2 Bde.: I. Ungarn, II. Die Hausgesetze. (=Wiener staatswissenschaftliche Studien 10,2 u. 11.1). Wien 1911 und 1912.
- Winkler, Arnold: Die Grundlage der Habsburger Monarchie. Studien über Gesamtstaatsidee, Pragmatische Sanktion und Nationalitätenfrage im Majorat Österreich. Leipzig, Wien 1915.
siehe auch: Schlesische Kriege
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