Preußenkonkordat
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Das Preußenkonkordat ist der Vertrag des Freistaates Preußen mit dem Heiligen Stuhl vom 14. Juni 1932.
Das Konkordat regelt die Rechtsverhältnisse zwischen katholischer Kirche und Preußen. Es ist für die ehemals preußischen Gebiete Deutschlands bis heute gültig, soweit nicht für einzelne Gebiete (z.B. das Gebiet des Erzbistums Hamburg) neuere Verträge bestehen. Auf preußischer Seite wurde das Konkordat von Ministerpräsident Otto Braun, Kultusminister Carl Heinrich Becker und Finanzminister Hermann Höpker-Aschoff ausgehandelt. Der Heilige Stuhl wurde durch den päpstlichen Nuntius in Berlin (und späteren Papst Pius XII.) Eugenio Pacelli vertreten.
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