Primogeniturgesetz
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Einordnung: Bayerische Geschichte
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Am 8. Juli 1506 erließ Herzog Albrecht IV. von Bayern das Hausgesetz über die Unteilbarkeit des bayrischen Herzogtums und führte die Erstgeburtsordnung ein. Das so genannte Primogeniturgesetz beendete das Zeitalter der bayerischen Landesteilungen. Er vereinigte das bis dahin in verschiedenen Linien der Wittelsbacher stark zersplitterte Herzogtum in seiner Hand und sicherte die Unteilbarkeit dadurch, dass fortan nur noch der erstgeborene Sohn Herzog des gesamten Herzogtums sein sollte.
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