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Privatdozent

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Der Privatdozent ist ein habilitierter Lehrer an einer Hochschule, der keine Professorenstelle innehat, aber als selbständiger Hochschullehrer zur akademischen Lehre berechtigt ist.

Manchenorts wird der akademische Titel Privatdozent mit Abschluss des Habilitationsverfahrens verliehen. Anderenorts (z. B. TU München) wird zwischen "Lehrbefähigung" und "Lehrberechtigung" unterschieden: die Habilitation umfasst die Lehrbefähigung und den Titel "Dr. habil.". Die Lehrberechtigung, mit dem Titel Privatdozent und der Zugehörigkeit zur Hochschullehrerschaft, muss anschließend separat beantragt werden. Gerüchte besagen, dass diese Aufspaltung in den 1930er Jahren erfunden wurde, um jüdischen Privatdozenten die Lehrberechtigung zu entziehen. In den theologischen Fakultäten ist die Unterscheidung bedeutsam, da die Lehrberechtigung außer der Habilitation auch eine kirchliche Erlaubnis voraussetzt.

Der Titel Privatdozent ist an die Verpflichtung gebunden, Vorlesungen zu halten (faktisch: anzukündigen). Wenn der Privatdozent dieser Verpflichtung nicht nachkommt, verliert er den Anspruch auf seinen Titel.






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