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Private Krankenversicherung

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Inhaltsverzeichnis

Zulassungsvoraussetzungen

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) können sich Arbeitnehmer und Angestellte versichern, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Seit 2003 unterscheidet sich dieser Wert von der Beitragsbemessungsgrenze. Beamte, Selbständige und Freiberufler sind unabhängig von der Einkommenshöhe von der Krankenversicherungspflicht befreit und können zwischen PKV und GKV frei wählen.


Beiträge

Die PKV erhebt im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) risikoäquivalentere Versicherungsprämien. Das bedeutet, der Versicherer verlangt von dem Versicherten einen Beitrag, der dem zu versicherten Risiko entspricht, also geschlechts- und altersabhängig, aber auch abhängig vom Gesundheitszustand bei Beginn der Versicherung. Hat der Antragsteller eher leichte Vorerkrankungen (z.B. Übergewicht, erhöhter Blutdruck), dann kommt ein Risikozuschlag in Betracht, der auf den Kostenverlauf einer Vergleichsgruppe abzielt. Hat der Antragsteller eher schwere oder unberechenbare Vorerkrankungen (für die keine genügend große Vergleichsgruppe existiert), dann wird der Antrag auf private Krankenversicherung in aller Regel abgelehnt.

Die Prämie beinhaltet weiterhin Beiträge, die vom Versicherer angespart werden. Diese gesetzlich vorgeschriebenen sogenannten Alterungsrückstellungen werden dafür verwandt, die steigenden Kosten aufgrund des Älterwerdens der versicherten Person zu decken. Der Gesamtbeitrag der Person soll also nicht steigen, weil sie älter wird, sondern nur aufgrund des medizinischen Fortschritts und der allgemeinen Kostensteigerung und der verschlechterung des Versichertenbestands. Derzeit können in Deutschland Altersrückstellungen nicht zum nächsten Krankenversicherer "mitgenommen" werden. Daraus resultiert, dass es effektiv keinen Wettbewerb um Bestandskunden einer privaten Krankenversicherung gibt, der Versicherer hat also ein Monopol auf den Versicherungsnehmer. Über die Diskussion der Mitnahme von Altersrückstellungen: ein Artikel der Versicherungswirtschaftus dem Monopol auf den Versicherungsnehmer und dem mangelnden Wettbewerb um Bestandskunden folgt, dass Wettbewerb um Versicherungsnehmer lediglich bei Neukunden möglich ist. Diese werden von vielen privaten Krankenversicherungsunternehmen mit im Verhältnis zur gesetzlichen Krankenversicherung sehr günstigen und im Verhältnis zur anderen privaten Krankenversicherungen immer noch günstigen Tarifen geködert. Einige von denen bieten keinen Versicherungsschutz an, der zur gesetzlichen Krankenversicherung mindestens äquivalent ist. Die Günstigkeit der übrigen Tarife erklärt sich dadurch:

  1. Der Tarif wird "frisch aufgelegt", d.h. mit einem Versichertenbestand von 0.
  2. Der Tarif wird stark in bestimmten Zielgruppen umworben, sodass besonders gesunde Versicherte den Versichertenbestand ausmachen.
  3. Wegen der Gesundheit der Versicherten sind die Kosten für das Versicherungsunternehmen und damit auch die Beiträge für die Versicherten sehr günstig.
  4. Wegen den daraus resultierenden niedrigen Beiträgen lässt sich gut für den Tarif werben.
  5. Nach einigen Jahren steigen die Kosten, weil der meist junge Versichertenbestand älter wird. Die Beiträge steigen. Der Tarif wird damit unattraktiv für Neuzugänge.
  6. Das Versicherungsunternehmen legt einen anderen neuen Tarif "frisch auf". Zukünftig wird nach bekanntem Muster der neue Tarif beworben, der alte jedoch nicht mehr und erhält so gut wie keine Neuzugänge mehr.
  7. Die älter und kranker werdenden Versicherten bleiben immer mehr unter sich.
  8. Die Beiträge steigen wesentlich weiter, als für eine durchschnittliche Versichertenpopulation notwendig wäre. In solchen Tarifen ist es für die dann Rentner gewordenen Versicherten nicht selten, dass Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge die gesamten Rentenzahlungen verbraucht.

Da kein Wettbewerb um Bestandskunden möglich ist, lässt sich für einen so "gefangenen" Versicherten die Lage im fortgeschrittenen Stadium auch nicht mehr verbessern. Aus diesem Grund ist bereits bei Antragstellung eine Wahl des Versicherungsunternehmens sehr wichtig. Versicherungsunternehmen der Rechtsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind weniger anfällig für ein solches "Tariffeuerwerk" als Versicherungsunternehmen der Rechtsform Aktiengesellschaft, da erstere ihre Gewinne nur an die Versicherten selbst auszahlen, mithin für das Unternehmen kein Vorteil aus einem solchen "Tariffeuerwerk" entsteht. Bei Antragstellung sollte man darauf achten, wie oft das Versicherungsunternehmen in der Vergangenheit neue Tarife aufgelegt hat und wieviele Tarife es überhaupt im Versicherungsunternehmen gibt.

Entsprechend des versicherungsmathematischen Grundsatzes des individuell risikogerechten Beitrages muss im Gegensatz zur GKV in der PKV jedes Familienmitglied mit eigenem Beitrag versichert werden, es gibt keine beitragsfreie Familienversicherung.

Versicherer

Eine private Krankenversicherung kann von zwei Unternehmenstypen als Versicherer getragen werden:

Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Unternehmenstyp ist, dass bei der Aktiengesellschaft die Gewinne an die Aktionäre fließen, beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit fließen die Gewinne dagegen an die Versicherten zurück. Auch gibt es bei den VVaGs eine meist unterentwickelte Form der Mitbestimmung über das Unternehmen. Im Jahr 2003 hatten die VVaGs in Deutschland 44.68% aller Beitragseinnahmen, aber 50.77% aller Vollversicherten. (Quelle

Abrechnungswesen

Über die Behandlungskosten nach einem Arztbesuch erhält der Versicherte eine Rechnung direkt vom behandelnden Arzt, die er anschließend ebenso wie Rezepte für Medikamente bei seiner Versicherung einreicht und nach Prüfung erstattet bekommt. Bei Krankenhausaufenthalten rechnet die Klinik in der Regel die Kosten direkt mit der PKV ab.

Vertragsgestaltung

Der Versicherungsnehmer kann je nach seinen Bedürfnissen verschiedene Leistungspakete (z.B. Zahnersatz oder Heilpraktiker) individuell kombinieren, um für sich die beste Lösung zu finden. Einige Tarife beinhalten eine Selbstbeteiligung. D. h., die Versicherung tritt erst dann ein, wenn die jährlichen oder monatlichen Arzt- und Medikamentenkosten den Selbstbeteiligungs-Betrag übersteigen. Dafür ist bei diesen Tarifen die Versicherungsprämie niedriger oder ein Teil der Beiträge wird zurückerstattet, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden.

Wer einmal privat vollversichert hat, wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann wieder aufgenommen, wenn er wieder versicherungspflichtig wird, z.B. durch Arbeitslosigkeit.

Leistungen

Auch wenn die Leistungen der PKV je nach Gesellschaft und Tarif variieren, werden i. d. R. einige Maßnahmen erstattet, die von der GKV gar nicht oder nur zum Teil übernommen werden. Ausschlaggebend ist immer die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung bzw. einer Medikation.

Versicherbar ist (je nach Tarif)


Darüber hinaus werden privat Versicherte z.T. von einer bevorzugten Behandlung profitieren, was zum einen daran liegt, dass Ärzte für ihre Leistungen höhere Sätze berechnen dürfen, zum anderen gelten bei Privatpatienten nicht die Verordnungsvorschriften und Budgets der gesetzlichen Krankenversicherung.


Siehe auch: Gesundheitswesen, Krankenversicherung, Krankenkasse, Bürgerversicherung, Gesundheitssystem






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