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Privatisierung

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Unter Privatisierung versteht man:

1. Die Umwandlung einer öffentlichen Einrichtung in ein Unternehmen mit privater Rechtsform (Beispiel: Deutsche Bundesbahn -> Deutsche Bahn AG)

2. Der Verkauf von Anteilen der Öffentlichen Hand an einem privatrechtlichen Unternehmen, meist über die Börse (Beispiel: Der Freistaat Bayern verkauft seine Anteile an der VIAG)

3. Übertragung von Aufgaben, die bisher von staatlichen Einrichtungen erfüllt wurden, auf private Unternehmen (Beispiel: Bau und Betrieb einer Autobahn)

Im Sprachgebrauch wird häufig nicht sauber zwischen diesen unterschiedlichen Bedeutungen des Begriffes "Privatisierung" unterschieden. Zur Verwirrung trägt auch bei, dass in der Praxis oft zwei der drei unterschiedlichen Sachverhalte kombiniert auftreten (Beispiele: Umwandlung und Aufteilung der Deutschen Bundespost in drei AGs und Verkauf von Telekom-Aktien, Verkauf der Bundesdruckerei an ein privates Unternehmen).

Inhaltsverzeichnis

Kritik an der gängigen Privatisierungspraxis

Privatisierungen im Sinne der drei oben genannten Definitionen werden hauptsächlich damit begründet, dass privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen effizienter arbeiteten als öffentliche Monopole. Bei Privatisierungsvorhaben muss aber durch Wettbewerbspolitik ein Rahmen geschaffen werden, welcher verhindert, dass staatliche Monopole durch private Monopole ersetzt werden.

Privatisierung in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland wurden nach der Wiedervereinigung mehrere große Einrichtungen des Bundes in private Eigentumsformen umgewandelt:

Auf der Länderebene:

Privatisierung in Österreich

In Österreich wurde zu Privatisierungszwecken die Österreichische Industrieholding AG gegründet. Sie hält als "Privatisierungsagentur" und Beteiligungsholding, Anteile an

1998 wurden der ÖIAG darüber hinaus die Anteile des Bundes am Dorotheum und an der Österreichischen Staatsdruckerei, Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs AG und Flughafen Wien AG zur Beteiligungsverwaltung übertragen.

Es gibt auch eine Privatisierung Öffentlicher Räume. D.h. von Fußgängerzonen usw.. Darunter versteht man das Öffentlicher Raum in die Verantwortung von privaten Firmen und Sicherheitsdiensten gegeben wird, die dann darüber bestimmen, wer sich in diesem Raum aufhalten darf. Hier gilt dann das Hausrecht des Eigentümers.

Siehe auch

Weblinks









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