Privatrecht
www.infos-aus-germanien.info
Einordnung: Privatrecht
- Was heißt Privatrecht auf:
Englisch - Französisch - Italienisch - Niederländisch und Schwedisch sowie Spanisch
- Sie wissen mehr über das Thema Privatrecht und möchten uns dazu etwas mitteilen?
Benutzen Sie dazu bitte unser Forum und eröffnen Sie einen neuen Thread zum Thema Privatrecht.
Privatrecht ist das Recht (im objektiven Sinne), das die Beziehungen der einzelnen, gleichberechtigten Mitglieder der Gemeinschaft (natürliche oder juristische Personen) untereinander regelt, zur Abgrenzung vom öffentlichen Recht, das immer dann anzuwenden ist, wenn ein Mitglied mit Hoheitsgewalt (Imperium) in Ausübung dieser Hoheitsgewalt auftritt.
Wichtige Gesetze hierzu sind in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), in Österreich das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), in der Schweiz das Schweizer Zivilgesetzbuch und in Frankreich der Code civil. Diese Kodifikationen haben weltweit starke Aufmerksamkeit gefunden.
Eine Besonderheit im deutschen Zivilrecht ist das Abstraktionsprinzip, also die Unabhängigkeit von kausalem und abstraktem Rechtsgeschäft.
Die weltweit einzigartige Möglichkeit, privatrechtliche Ansprüche aus jedem Land der Welt vor einem US-Gericht einzuklagen, wird durch das US-amerikanische Alien Tort Claims Act Gesetz geregelt.
- Suche nach Privatrecht Infos mit: Yahoo
