Privatsphäre
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Einordnung: Grundrechte | Datenschutz
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Die Privatsphäre einer Person bezeichnet den Bereich, der nicht öffentlich ist, in dem nicht im Auftrag einer Firma, Behörde o.ä. gehandelt wird, sondern der nur die eigene Person angeht.
Mit dem Negativ-Preis Big Brother Award wird öffentlich auf die Gefahren der Unversehrtheit unserer Daten-Integrität (Synonym: Privatsphäre) hingewiesen.
Der Schutz der Privatsphäre ist im deutschen Grundgesetz durch die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und durch das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) geregelt. Die Ausnahmen hiervon (Abhören von Telefongesprächen und Wohnungen) werden als Lauschangriff bezeichnet und sind ebenfalls gesetzlich geregelt.
Siehe auch: GnuPG, Privacy, Datenschutz, Intimsphäre, Freedom of Information Act
Zitat
Ich kann mit meiner Familie und Freunden über Gott und die Welt reden, aber nicht mit Gott und der Welt über meine engsten Verhältnisse. - Mathias Richling
Weblinks
- weitere Weblinks
- www.stop1984.com/index2.php?text=privatsphaere.txt
- Suche nach Privatsphäre Infos mit: Yahoo
