Proklamation
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Die Proklamation (lat.-frz.) wird auch als Aufruf, Bekanntmachung oder Erklärung bezeichnet.
Allgemein
Man unterscheidet allgemein zwischen offiziellen Proklamationen von Staaten oder Staatsorganen, die verbindlichen Charakter beinhalten und Proklamationen politisch-sozialer Gruppen bzw. Organisationen, die jedoch beide gleichermaßen die Stimmung der Angesprochenen für sich zu gewinnen versuchen.
Völkerrecht
Das Völkerrecht hingegen definiert die Proklamation als die förmliche Erklärung eines oder mehrerer Staaten über eigene Auffassungen oder Absichten im zwischenstaatlichen Bereich, welche sich nicht an bestimmte Adressaten, sondern an die Staatengemeinschaft allgemein richtet.
So spielen einseitige Proklamationen zum Beispiel im Seerecht eine besondere Rolle. Im Unterschied zu Verträgen fehlt es den mehrseitigen Proklamationen am Verpflichtungscharakter.
Beispiele
- So hat die deutsche Kaiserproklamation von Versailles (18. Januar 1871) mehr den Charakter einer Ausrufung.
- Dagegen handelt es sich bei den Proklamationen des Alliierten Kontrollrats für Deutschland (30. August - 20. Oktober 1945) um grundsätzliche gesetzliche Regelungen.
- 18. Juni 1946 - Proklamation der Republik Italien
- 15. November 1983 - Einseitige Proklamation der "Türkischen Republik Nordzypern"
- 24. Mai 1993 - Proklamation der Unabhhängigkeit Eritreas
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