Protektorat
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Einordnung: Rechtsgeschichte
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Ein Protektorat (von lat. protegere, schützen, daher auch Schutzgebiet) ist ein teilsouveränes staatliches Territorium, dessen Verwaltung, auswärtige Vertretung und Landesverteidigung einem anderen Staat untersteht. Anders als bei Kolonien besteht eine größere Autonomie, ohne dass von autonomen Gebieten gesprochen werden kann.
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Protektorate nach Staaten und Organisationen
Deutsche Protektorate
Deutsche Schutzgebiete zu Anfang des 20. Jahrhunderts waren Deutsch-Südwest-Afrika (heute: Namibia) und Deutsch-Ostafrika (heute: Tansania, Ruanda, Burundi); durchaus streitig ist, ob diese Gebiete nicht eher Kolonien waren und vom deutschen Reich weniger als Protektorate behandelt wurden. Mit dem Bruch des Münchner Abkommens von 1938 wurde Tschechien (außer der bereits annektierten Gebiete des sogenannten Sudetenlandes) in das Protektorat Böhmen und Mähren umgewandelt.
Britische Protektorate
Ägypten war von 1914 bis zur Unabhängigkeit 1922 britisches Protektorat.
US-Amerikanische Protektorate
Am 16. September 1915 wird Haiti, unter massivem militärischem Druck der Vereinigten Staaten, US-Protektorat. Die USA und Haiti unterzeichneten einen Vertrag, der den USA praktisch die völlige Kontrolle über die Verwaltung und Finanzen des Karibikstaates ermöglicht.
Protektorate der NATO
Das Kosovo gilt als sog. "NATO-Protektorat".
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