Pseudoisidor
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Einordnung: Christentumsgeschichte (Mittelalter) | Katholizismus
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Pseudoisidor (oder pseudoisidorische Dekretalen) ist der ĂŒbergreifende Name fĂŒr die umfangreichste und einflussreichste kirchenrechtliche FĂ€lschung des Mittelalters. Entstanden sind diese FĂ€lschungen im 2. Viertel des 9. Jahrhunderts im heutigen Ostfrankreich. Der Gesamtkomplex besteht aus wenigstens vier kirchenrechtlichen Sammlungen:
1. Eine VerfÀlschung einer spanischen Sammlung von Konzilien und Papstbriefen des 4. bis 8. Jahrhunderts - die so genannte Hispana Gallica Augustodunensis nach einer Handschrift aus der französischen Stadt Autun (lateinisch Augustodunum)
2. Eine Sammlung gefÀlschter Gesetzgebung frÀnkischer Herrscher des 6. bis 9. Jahrhunderts (Kapitularien) - die so genannten Capitularia Benedicti Levitae - nach dem angeblichen Autor, der sich in der Einleitung zu seinem Werk als Diakon (lateinisch levita) Benedictus bezeichnet. Der Autor behauptet, lediglich die wohl bekannte Sammlung des 833 gestorbenen Abtes Ansegis von Fontanelles vervollstÀndigt und auf den neuesten Stand gebracht zu haben.
3. Eine kurze Sammlung zum Strafprozessrecht - die so genannten Capitula Angilramni â die angeblich Papst Hadrian I. dem Bischof Angilram von Metz ĂŒbergeben haben soll.
4. Eine umfangreiche Sammlung von ungefĂ€hr 100 gefĂ€lschten Papstbriefen, die zum gröĂten Teil von den römischen Bischöfen der ersten drei Jahrhunderte stammen sollen. Ein angeblicher Bischof Isidorus Mercator (daher der Name des Gesamtkomplexes) bezeichnet sich im Vorwort als Autor der Sammlung, die neben den gefĂ€lschten Briefen noch eine groĂe Masse von echten (und teilweise verfĂ€lschten) Konzilstexten und Papstbriefen vom 4. bis zum 8. Jahrhundert enthĂ€lt. Letztere stammen zum ĂŒberwiegenden Teil aus der unter 1. vorgestellten Hispana Gallica Augustodunensis.
(Ein nach wie vor ausgezeichneter Ăberblick ist Emil Seckels Artikel in der Protestantischen RealencyclopĂ€die, der auch im Internet verfĂŒgbar ist:www.uni-tuebingen.de/mittelalter/forsch/benedictus/studien/seckel/pseudoisidor.htm)
| Inhaltsverzeichnis |
Verfasser
Trotz vieler Versuche, den oder die FĂ€lscher namhaft zu machen, wissen wir bis heute nicht, wer genau hinter den FĂ€lschungen steckt. KĂŒrzlich hat Klaus Zechiel-Eckes einige Indizien zusammengetragen, die den spĂ€teren Abt von Corbie Paschasius Radbertus (842-847) als einen der Schurken im StĂŒck erscheinen lassen. Sicher erscheint immerhin, dass der Gesamtkomplex zwischen 847 und 852 mehr oder weniger abgeschlossen war, und dass die FĂ€lscher in der Kirchenprovinz Reims gearbeitet haben. Zechiel-Eckes hat auch ĂŒberzeugende Beweise dafĂŒr zusammengetragen, dass die FĂ€lscher Handschriften aus Corbie benutzt haben.
Inhalt und Tendenzen
Die bewegte Geschichte des Frankenreiches im zweiten Viertel des 9. Jahrhunderts gibt den Hintergrund fĂŒr die FĂ€lschungen ab. In den dreiĂiger Jahren wurde Kaiser Ludwig der Fromme von seinen Söhnen abgesetzt, um seinen Thron kurz darauf zurĂŒck zu erhalten. Bei diesen Absetzungen und Wiedereinsetzungen spielten kirchliche WĂŒrdentrĂ€ger schon deswegen eine Rolle, weil sie die KirchenbuĂe fĂŒr das angeblich sĂŒndhafte Leben der Herrscher verhĂ€ngen mussten. Diese Beteiligung an den politischen Wirren hatte nach Wiedereinsetzung des Herrschers fĂŒr einige von ihnen den Verlust ihrer geistlichen WĂŒrde in recht summarischer Form zur Folge. Es ist wahrscheinlich, dass diese VorgĂ€nge in der Entstehungsgeschichte der FĂ€lschungen eine erhebliche Rolle gespielt haben. Der kirchliche Strafprozess ist das Hauptinteresse der FĂ€lscher.
Sie lassen ihre MĂ€rtyrerpĂ€pste verkĂŒnden, dass jeder AnklĂ€ger eines Bischofs mit ewiger Verdammung und mit Höllenstrafen zu rechnen habe, dass, sofern es doch einmal zu einer Anklage gegen einen Bischof kommen sollte, der Bischof durch 72 Zeugen gleichen Ranges ĂŒberfĂŒhrt werden mĂŒsse (72 Bischöfe wĂ€ren im Frankenreich schwerlich aufzutreiben gewesen), dass der Angeklagte sich seine Richter selbst wĂ€hlen dĂŒrfe, dass er zu jeder Zeit an den Bischof von Rom appellieren dĂŒrfe - und anderes mehr, was den Prozess unmöglich machen sollte, von einer etwaigen Verurteilung ganz zu schweigen.
Zugleich finden wir eine ausgeprĂ€gte Feindseligkeit gegenĂŒber den Metropoliten. Deren Handlungen sind den FĂ€lschern grundsĂ€tzlich suspekt. Sie dĂŒrfen auĂerhalb ihrer eigenen Diözese nur in Ăbereinstimmungen mit ihren Suffraganbischöfen tĂ€tig werden. Die Suffragane haben jederzeit das Recht gegen ihren Erzbischof den Papst in Rom um Hilfe anzugehen. Dabei bleibt festzuhalten, dass die römischen Bischöfe des 9. Jahrhunderts noch weit von der Machtstellung ihrer hochmittelalterlichen Nachfolger entfernt waren - von der heutigen Stellung der Kurie in der katholischen Kirche ganz zu schweigen. Zum Teil ist die spĂ€tere Stellung der PĂ€pste sogar von pseudoisidorischen Texten beeinflusst worden - eine Folge, die den Vorstellung unserer frommen FĂ€lscher ganz fern gelegen hat.
Weitere Passagen der FÀlschungen handeln in konventioneller Weise vom rechten Glauben, vor allem von Fragen der TrinitÀtslehre, also vom VerhÀltnis der Personen in der Dreifaltigkeit (Gott Vater, Gott Sohn und der Heilige Geist) zueinander. In der Betonung von Dreiheit und Einheit will man neuerdings auch Anspielungen auf die Notwendigkeit der frÀnkischen Reichseinheit sehen, das ja um die Mitte des Jahrhunderts aus drei Teilreichen bestand. Interesse zeigten die FÀlscher auch an bestimmten Fragen der Liturgie und der Sakramentenlehre.
Die schiere Menge an Texten, die die FĂ€lscherwerkstatt hervorgebracht hat, ist beeindruckend. Allein die Dekretalensammlung des Isidorus Mercator, die dem ganzen Komplex den Namen gegeben hat, umfasst in der (leider nicht immer zuverlĂ€ssigen) Ausgabe von Paul Hinschius (Decretales Pseudoisidorianae et Capitula Angilramni. Leipzig 1863) mehr als 700 engbedruckte Seiten. Die "Leistung" der FĂ€lscher wird noch deutlicher, wenn man sich vor Augen fĂŒhrt, dass die FĂ€lschungen nicht etwa frei erfunden, sondern mosaikartig aus echten Texten zusammengestĂŒckelt sind. Die FĂ€lscher waren ungeheuer belesene Leute. Die Bibel, das römische Recht, frĂ€nkische Gesetzgebung, Konzilien, echte Papstbriefe, obskure Diözesanstatute, theologische Schriften, Geschichtswerke und mehr mussten als Steinbruch fĂŒr die FĂ€lschungen herhalten. Bis heute sind hunderte von Quellen identifiziert, und die Arbeit ist keineswegs abgeschlossen. Emil Seckel hat Jahrzehnte darauf verwendet, die Arbeitsweise der FĂ€lscher zu untersuchen (s.www.uni-tuebingen.de/mittelalter/forsch/benedictus/studien/seckel.htm). Dabei haben die FĂ€lscher ihre Quellen keineswegs einfach abgeschrieben, sondern sie mit einer gewissen Artistik immer wieder neu angepasst. Es gibt SĂ€tze von etwa zehn Wörtern, die an verschiedenen Stellen der FĂ€lschungen in nicht weniger als acht verschiedenen Formen auftauchen.
Einfluss und Verbreitung
FĂŒr etwa 150 bis 200 Jahre war der Erfolg der FĂ€lscher eher mĂ€Ăig. Einerseits haben sich zwar verhĂ€ltnismĂ€Ăig viele Handschriften aus dem 9. und 10. Jahrhundert erhalten - insgesamt kennen wir etwa 100 mehr oder weniger vollstĂ€ndige Handschriften der Falschen Dekretalen vom 9. bis 16. Jahrhundert -, andererseits haben die kirchlichen Rechtssammlungen bis zum Beginn des 11. Jahrhunderts von den angeblichen Briefen der MĂ€rtyrerpĂ€pste nur wenig Notiz genommen.
Dies Ă€nderte sich im 11. Jahrhundert. Auch unter dem Eindruck klösterlicher Reformbewegungen einerseits und von Reformbestrebungen mancher Kaiser andererseits bemĂŒhte sich eine Gruppe von KardinĂ€len und eine ganze Reihe aufeinanderfolgender PĂ€pste ab der Mitte des Jahrhunderts die Kirche von MissbrĂ€uchen zu reinigen. Nach einiger Zeit kamen die Reformer in Konflikt mit der weltlichen Gewalt. Die Bischöfe des mittelalterlichen Kaiserreichs hatten wichtige Verwaltungs- und Regierungsfunktionen auszuĂŒben. Sie waren das RĂŒckgrat der kaiserlichen Gewalt. VerstĂ€ndlicherweise versuchten die Kaiser infolgedessen erheblichen Einfluss auf die Auswahl dieser kirchlichen WĂŒrdentrĂ€ger zu wahren. Diese Vermischung von weltlicher und geistlicher Gewalt war fĂŒr die meisten Reformer eine TodsĂŒnde. Hatte nicht schon der Apostel Petrus den Zauberer Simon verflucht, der versucht hatte, geistliche Gewalt zu kaufen?
In dieser Situation kamen die Papstbriefe aus den ersten Jahrhunderten aus der Werkstatt der lange begrabenen FĂ€lscher wie gerufen. Das enge Zusammenspiel zwischen Bischöfen und Papst war ein willkommener Beweis dafĂŒr, dass die Praxis der Kaiser in eklatantem Widerspruch zu den Ă€ltesten und ehrwĂŒrdigsten Traditionen der Kirche standen. Die Kirchenrechtssammlungen entdeckten die Falschen Dekretalen neu. Manche bestanden sogar in ihrer Mehrheit aus AuszĂŒgen aus den FĂ€lschungen. Die Tendenz hatte sich freilich fast in ihr Gegenteil verkehrt. Hatten die FĂ€lscher noch die UnabhĂ€ngigkeit der Suffraganbischöfe im Auge, so wurde jetzt aus dem Schutzrecht des Papstes ein Kontrollrecht ĂŒber die Bischöfe, um sie zunehmend der Weisungsgewalt des römischen Bischofs zu unterwerfen.
Diese Tendenz setzte sich bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts fort, als das Decretum Gratiani des Bologneser Kirchenrechtsgelehrten Gratian die Àlteren Sammlungen zunehmend verdrÀngte. Auch Gratian schöpfte viel Material aus den FÀlschungen, allerdings vermittelt durch andere Rechtssammlungen. Es ist wenig wahrscheinlich, dass er unmittelbaren Gebrauch von den Sammlungen der FÀlscher machte. Mit Gratians Dekret, das bald zu einer autoritativen Quelle des Kirchenrechts wurde, war die unmittelbare Wirkung der FÀlschungen ans Ende gekommen. Von ihnen fabrizierte Texte waren, wie erhofft, zu einer wichtigen Grundlage des kirchlichen Verfahrensrechts geworden. Die Tendenz hatte sich allerdings fast in ihr Gegenteil verkehrt: Nicht die UnabhÀngigkeit der Bischöfe war erreicht, sondern ihre zunehmende AbhÀngigkeit vom Papst in Rom.
Eine kaum zu ĂŒbertreffende Analyse der Geschichte und des Einflusses der pseudoisidorischen FĂ€lschungen bietet H. Fuhrmann, EinfluĂ und Verbreitung der pseudoisidorischen FĂ€lschungen. 3 Bde. Schriften der Monumenta Germaniae Historica 24.I-III. 1972-3; s. auch P. Fournier and G. Le Bras, Histoire des collections canoniques en Occident depuis les Fausses DĂ©crĂ©tales jusqu'au DĂ©cret de Gratien. 2 vols.. Paris 1931-2)
Im Laufe des Mittelalters wurden kaum Zweifel an der Echtheit der FĂ€lschungen laut. Dies begann sich im 15. Jahrhundert zu Ă€ndern. Einigen Gelehrten wie dem spĂ€teren Kardinal Nikolaus von Kues fielen Ungereimheiten und Anachronismen auf. War es wirklich glaubhaft, dass der MĂ€rtyrerpapst Clemens I. die Stellung bestimmter Bischofssitze ausgerechnet damit erklĂ€rt haben sollte, dass schlieĂlich auch die Heiden in diesen StĂ€dten ihre Hohepriester hĂ€tten? Im 16. Jahrhundert fĂŒhrten protestantische Kirchenhistoriker, die "Magdeburger Centuriatoren", schon systematischere Angriffe gegen die FĂ€lschungen, die sie allerdings noch als Einzelbriefe ansahen und nicht als einen ganzen zusammenhĂ€ngenden FĂ€lschungskomplex. Erst dem Genfer kalvinistischen Prediger David Blondel gelang es die FĂ€lscher zweifelsfrei zu ĂŒberfĂŒhren. 1628 veröffentlichte er seinen Nachweis (Pseudoisidorus et Turrianus vapulantes), dass die Briefe Texte von Verfassern zitierten, die erst Jahrhunderte nach dem Tod der angeblichen Verfasser geboren waren, und folglich unmöglich echt sein konnten. Katholische Theologen und Kirchenrechtler fĂŒhrten noch einige akademische RĂŒckzugsgefechte, doch spĂ€testens seit der Mitte des 19. Jahrhunderts hat kein ernstzunehmender Historiker oder Theologe mehr die Tatsache der FĂ€lschung bestritten.
Editionen
Die Geschichte der EditionsbemĂŒhungen um die FĂ€lschungen ist keine ungebrochene Erfolgsstory. Die Hispana Gallica Augustodunensis liegt gedruckt ĂŒberhaupt nicht vor. Die Sammlung des Benedictus Levita ist mehrfacht gedruckt worden. Die jĂŒngste (immerhin auch schon mehr als 170 Jahre alte) Ausgabe in den Leges in folio der Monumenta Germaniae Historica (Monumenta Germaniae Historica, Leges in folio vol 2,2, 1831) ist editorisch ein RĂŒckschritt gegenĂŒber der noch weitere 150 Jahre frĂŒheren Ausgabe von Etienne Baluze (E. Baluze, Capitularia Regum Francorum, vol. 1, 1677, wieder abgedruckt in Mansis Konziliensammlung Band 17B, im Internet unterwww.uni-tuebingen.de/mittelalter/forsch/benedictus/alte_edd/baluze zugĂ€nglich). Wilfried Hartmann und Gerhard Schmitz bereiten eine Neuausgabeor. Isidorus Mercator und die Capitula Angilramni sind zweimal von einander unabhĂ€ngig gedruckt worden. Die Ausgabe von Paul Hinschius (1863, s. oben) ist zwar gelegentlich mit ĂŒbertriebener SchĂ€rfe kritisiert worden, doch hat Hinschius bei seiner EinschĂ€tzung der Handschriften völlig daneben gegriffen. AuĂerdem hat er die echten (bzw. nur verfĂ€lschten) Teile der Sammlung Pseudoisidors nach den unverfĂ€lschten Quellen Pseudoisidors gedruckt, so dass dieser Teil seiner Ausgabe völlig unbrauchbar ist. Jedenfalls fĂŒr diese Teile muss jede kritische Untersuchung auf die die Ausgabe von Jacques Merlin aus dem Jahre 1525 zurĂŒckgreifen, die aller Wahrscheinlichkeit nach auf einer Handschrift des 13. Jahrhunderts fuĂt. (Wiederabgedruckt in Jacques Paul Migne's Patrologia Latina Bd. 130).
Ein neuer Text entsteht zur Zeit unterwww.pseudoisidor.de
Handschriftliche Ăberlieferung
Die handschriftliche Ăberlieferung hat Sch. Williams 1973 (Codices Pseudo-Isidoriani: A Palaeographico-Historical Study â Monumenta Iuris Canonici Series C vol 3, 1973) zusammengefasst. Er kommt auf 80 Handschriften, seine Ăbersicht ist allerdings nicht vollstĂ€ndig.
Die handschriftliche Ăberlieferung gruppiert sich in wenigstens sechs oder sieben verschiedene Klassen. Die vollstĂ€ndigste ist die von Hinschius als A1 bezeichnete Klasse mit Vaticanus latinus Ottobonianus (s. IX) als dem Ă€ltesten und textlich besten Vertreter. Genauso wichtig ist Klasse A/B mit dem Vaticanus latinus 630 (ebenfalls s. IX, aus Corbie) an der Spitze. Ebenso hoch ist die Cluny-Version einzuschĂ€tzen, von der uns das Originalmanuskript erhalten ist (Yale Beinecke Library 442, nach 858). Ebenfalls noch ins 9. Jahrhundert geht Klasse A2 zurĂŒck, bei der eine Entscheidung ĂŒber die beste Handschrift schwer fĂ€llt. Ivrea Bibl. Capitolare 83 aus Oberitalien und Rom, Bibl. Vallicelliana D.38 aus der Kirchenprovinz Reims, beide s. IX stehen mit an der Spitze dieser Klasse. Drei weitere Versionen stammen vermutlich aus dem 11. oder 12. Jahrhundert: Hinschius-Klasse B (z.B. Boulogne-sur-Mer, BibliothĂšque municipale 115/116), Hinschius-Klasse C (z.B. Montpellier, BibliothĂšque de l'Ecole de MĂ©decine H.3) und schlieĂlich eine Mischform aus der Cluny-Version und der Handschriftenklasse A2, die z.B. in Paris BibliothĂšque nationale 5141 ĂŒberliefert ist.
Die Klassen A1, A/B, B und C ĂŒberliefern alle drei Teile der Sammlung (erster Dekretalenteil von Clemens bis Melchiades, Konzilienteil und zweiter Dekretalenteil von Silvester bis Gregor II.) wobei der zweite Dekretalenteil in seinem Umfang zwischen A1 einerseits und A/B, B und C andererseits variiert, die Cluny-Version und die zuletzt aufgefĂŒhrte Mischform bieten beide Dekretalenteile und A2 enthĂ€lt den ersten Dekretalenteil und den Anfang des zweiten Dekretalenteils bis zu den Briefen von Damasus I., die nur zum Teil in A2 enthalten sind.
Es ist schwer zu sagen, welche Klasse die sozusagen "originale" FÀlschung bietet. Die Tatsache, dass A1, A/B, A2 und Cluny bereits kurz nach dem Abschluss der FÀlschungsarbeite handschriftlich greifbar sind, könnte andeuten, dass die FÀlscher ihr Werk von Anfang an in verschiedenen Versionen in Umlauf gesetzt haben. Zuzutrauen wÀre es ihnen.
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