Put-Option
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Einordnung: Aktiengesellschaft | Wertpapiere und Börse
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Der Käufer einer Put-Option (Verkaufsoption) hat des Recht, aber nicht die Pflicht, innerhalb eines bestimmen Zeitraums (amerikanische Optionen) oder an einem bestimmten Zeitpunkt (europäische Optionen) ein bestimmtes Underlying zu einem im Voraus festgelegten Preis (Strike) zu verkaufen. Er wird sein Recht nur dann ausüben, wenn der Preis des Underlyings unter dem Strike-Preis liegt.
Der Verkäufer der Put-Option ist zur Abnahme des Underlyings verpflichtet, für diese Verpflichtung erhält er die Optionsprämie vom Käufer der Option.
Siehe auch:
- Suche nach Put-Option Infos mit: Yahoo
