Qualifikation (Strafrecht)
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Die Qualifikation ist die Erweiterung eines Grundtatbestandes um strafschärfende Merkmale. So zum Beispiel bei der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB), die nicht nur den Grundtatbestand der Körperverletzung (§ 223 StGB) miteinschließt, sondern auch noch weitere Merkmale aufführt. Die Qualifikation ist keine Strafzumessungsregel, sondern wird wie ein Tatbestand behandelt. Die Ausführungen zum formellen Verbrechensbegriff sind daher auf sie anwendbar.
Das Gegenteil der Qualifikation im Strafrecht ist die Privilegierung (Strafrecht).
Weblinks
- weitere Weblinks
- § 223 StGB - Grundtatbestand § 224 StGB - Qualifikation
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