Römisch-deutscher Kaiser
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Römisch-deutscher Kaiser ist die in der neueren Literatur, so auch in der Wikipedia (bzw. www.infos-aus-germanien.info) verwendete Bezeichnung für die Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Die Terminologie vermeidet Verwechslung mit den Kaisern der Römerzeit, aber auch mit dem preußischen Königtum beziehungsweise den modernen deutschen Kaisern. Beides waren die mittelalterlichen Herrscher nicht.
Diese Herrscher sahen sich allerdings durchaus in direkter Nachfolge der römischen Caesaren. Im Heiligen Römischen Reich sprach man seit dem 11. Jahrhundert vom Rex Romanorum (König der Römer) bzw. vom Kaiser der Römer und seit 1508 vom „Erwählten Römischen Kaiser“. Die Anknüpfung an das alte römische Reich hatte auch heilsgeschichtliche Gründe. Nach dem Glauben des Mittelalters gäbe es vier Weltreiche. Das vierte wurde mit dem römischen Reich identifiziert. Dieses war im Westen untergegangen, im Osten jedoch bestand es auch verfassungsrechtlich fort (Byzanz). Durch die Translatio-Imperii-Theorie war nun das Kaiserreich von Byzanz auf Karl den Großen und später auf Otto I. gekommen. Damit waren die Deutschen die Nachfolger der Römer.
Umgangssprachlich und in der älteren Literatur wurde die Bezeichnung deutscher Kaiser verwendet, doch ist diese spezifische Betonung des Deutschen aufgrund des übernationalen Charakters nicht gerechtfertigt. Im 18. Jahrhundert schlichen sich solche Bezeichnungen aber sogar in offizielle Dokumente ein.
Gültige alternative Formulierungen wären „Kaiser des Heiligen Römischen Reiches“ beziehungsweise „Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“. Der Zusatz „Deutscher Nation“ taucht allerdings erst gegen 1450 auf. Verstärkt taucht die Betonung der deutschen Nation erst in der Reformationszeit auf, als das Imperium in Italien de facto nicht mehr vorhanden war und im Prinzip auf größtenteils deutschsprachige Gebiete bezogen war. Auch im Abwehrkampf gegen Karl den Kühnen von Burgund wird diese Terminologie verwendet.
Von den Kurfürsten wurde der König gewählt, der dann entweder vom Papst zum Kaiser gekrönt wurde oder in der Frühen Neuzeit in das Kaiseramt nachrückte. Der Königstitel bis zur Ottonenzeit lautete Rex Francorum (König der Franken bzw. Ostfranken), danach Römischer König.
Nach der Kaiserkrönung wurde die Titulatur ergänzt um den kaiserlichen Zusatz semper Augustus - „immer Mehrer des Reiches“, da man Augustus vom lateinischen Verb augere (deutsch: vermehren, vergrößern) ableitete. Der Begriff Mehrer stand dabei für die Pflicht des Herrschers, die Rechte des Imperiums zu schützen und zu erhalten. Konkret bedeutete dies, dass man der Entfremdung von Reichsrechten wie Regalien (wie in Italien) oder dem Verlust von Gebieten (wie im westlichen Grenzraum an Frankreich) zu verhindern hatte. Allerdings wurde dieser Zusatz zum Teil auch vor der Kaiserkrönung gebraucht.
Das Heilige Römische Reich war im 10. Jahrhundert ein Zusammenschluss von Herzögen. Meist wurde der jeweils mächtigste zum König erhoben, wobei ein Erbe meist Vorrang hatte. Durch die Krönung wurde der höhere Rang des neuen Königs gegenüber den Herzögen deutlich gemacht. Nach Wahl und Krönung musste der neue König einen Reichstag einberufen, auf dem ihm die hohen Adligen einen Lehenseid schworen. Dieses Treueverhältnis zwischen Lehensherr und Vasall waren die wichtigste Grundlage des mittelalterlichen Personenverbandstaates. Ein Herzog, der den Lehenseid nicht leistete, meist weil er selbst Anspruch auf den Titel erhob, musste mit militärischer Gewalt dazu gezwungen werden.
Wenn das Reich dann befriedet war, konnte der König nach Rom ziehen, um sich dort durch den Papst zum Kaiser krönen zu lassen. Da die Stellung des Papstes im frühen Mittelalter oft prekär war, weil auch er sich nicht gegen konkurrierende Kandidaten durchsetzen konnte, oder weil der römische Stadtadel gegen ihn rebellierte, musste der König oft erst einen Papst durchsetzen, bevor er gekrönt werden konnte. Unter anderem daraus leiten sich die Ansprüche des Kaisers als Beschützer der Kirche her.
Die nächste wichtige Aufgabe des Kaisers war die Heidenmission, was im frühen Mittelalter Zwangschristianisierung und Eroberungen unter den slawischen Völkern, aber auch die Einrichtung von Bistümern im östlichen Europa bedeutete.
Außerdem war der Kaiser Herr über die Reichskirche und konnte bis zum Investiturstreit die Bischöfe alleine einsetzen, danach kam es auf die aktuelle Machtkonstellation an, wer seinen Kandidaten durchsetzen konnte, der Kaiser oder der Papst.
Im Spätmittelalter wurde die Stellung des Kaisers verrechtlicht und der Titel wurde auch ohne Krönung in Rom vergeben. In der Goldenen Bulle wurden die Personen, die den Kaiser wählten, die sogenannten Kurfürsten festgelegt: die Bischöfe von Köln, Mainz und Trier, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg.
In dieser Zeit verlor die Stellung des Kaisers rapide an Bedeutung. Die deutschen Fürsten konnten immer mehr Land, das sie als Lehen erhalten hatten, in erblichen Eigenbesitz umwandeln. Damit wurde ihre Stellung vom Kaiser unabhängiger. Gleichzeitig intensivierten sie in ihren Territorien ihre Herrschaft, erließen Gesetze, erhoben Steuern und Zölle und organisierten das Staatsleben. Versuche, diese Herrschaftsintensivierung auch im Reich durchzuführen, blieben im Ansatz stecken. Das lag teilweise auch daran, dass der Kaiser ebenfalls ein deutscher Fürst war, der seine Stellung auch dazu benutzte, sein eigenes Territorium zu vergrößern.
In der Neuzeit blieb der Kaisertitel beim Haus Habsburg, im Kurfürstenkollegium aber gab es noch bis zur Zeit Napoleons Verschiebungen.
Siehe auch
Liste der römisch-deutschen Kaiser und Römischen Könige
Literatur
Artikel "Heiliges Reich" im Lexikon des Mittelalters (LexMA IV, Sp. 2025 ff.).
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