Rücklage
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Einordnung: Rechnungswesen
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Rücklagen sind Bestandteil des Eigenkapitals und treten bei Kapitalgesellschaften mit konstantem Eigenkapital oder bei gemeinnützigen Vereinen auf.
Man kann unterschiedliche Formen der Rücklagen unterscheiden:
- offene Rücklagen sind in der Bilanz unter dem Posten Rücklagen ersichtlich
- versteckte oder stille Rücklagen sind in der Bilanz nicht ersichtlich sie können sich auf zwei Arten bilden
- durch die Unterbewertung von Vermögen
- durch die Überbewertung von Schulden
- Kapitalrücklagen welche u.a. durch Agios bei der Ausgabe von Anteilen, Wandelschuldverschreibungen entstehen
- Gewinnrücklagen sind Rücklagen welche durch Gewinne entstanden sind dabei gibt es die
- gesetzliche Rücklagen
- satzungsmäßige Rücklagen
- Rücklagen für eigene Anteile; beim Kauf eigener Aktien muss eine Aktiengesellschaft die Rücklage bilden
- freie Rücklagen sind in ihrer Verwendung nicht an einen bestimmten Zweck gebunden
- Vereinssicherungsrücklagen gibt es bei Vereinen und können nur für die Sicherung des Vereins in Notsituationen verwendet werden.
Für Aktiengesellschaften in Deutschland schreibt §150 AktG vor, dass 10% des Grundkapitals als Rücklage gebildet werden muß. Wenn die Grenze nicht erreicht ist müssen jährlich mindestens 5% des Jahresüberschusses in die Rücklagen eingestellt werden.
Gemeinnützige Vereine dürfen nur sehr geringe freie Rücklagen haben, da ihre Gelder zeitnah verwendet werden sollen.
siehe auch: Rückstellung
- Suche nach Rücklage Infos mit: Yahoo
