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Rückseite

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Als Rückseite wird umgangssprachlich eine hintere, dem Betrachter abgewandte Fläche eines gegenständlichen Objektes bezeichnet. Da der Begriff im Gegensatz zur Kehrseite an eine physische Form gebunden ist, findet er keine Anwendung für die Kennzeichnung emotionaler bzw. charakterlicher, dem Betrachter unangenehmer oder fremdartig erscheinender Zustände.

Besondere Bedeutung in verschiedenen Sachzusammenhängen:

Im Gegensatz zur üblichen Ausprägung wird die Rückseite eines Schmuckstückes oder einer Münze i. d. R. ebenso aufwändig bearbeitet wie die Vorderseite. Beispiele hierfür sind die z. T. sehr aufwändig gefertigten Taschenuhren aus dem 20. Jh., welche auf ihrem Boden häufig mit sehr wertvollen Ziselierungen versehen wurden oder die Euro-Münzen, auf deren Rückseite im Gegensatz zur einheitlichen Vorderseite nationale Motive mit hohem Identifikationswert für den Nutzer gefertigt sind.

siehe auch: Vorderseite, Kehrseite





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