Rüstwagen
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Einordnung: Feuerwehrfahrzeug
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Ein Rüstwagen (RW) ist ein Feuerwehrfahrzeug mit Allradantrieb, das zur technischen Hilfeleistung (TH) eingesetzt wird.
Eine Zugeinrichtung ist fest eingebaut und wird vom Fahrzeugmotor angetrieben. Der Rüstwagen hat eine feuerwehrtechnische Beladung und kann einen eingebauten oder angebauten Lichtmast und einen eingebauten Generator haben.
Die Besatzung besteht aus einem Trupp. Man unterscheidet zwischen den drei Rüstwagen-Typen RW 1, RW 2 und RW 3. Ihre eingebauten Aggregate und ihre Beladung sind in der Norm DIN 14555 Teil2 und 3 festgelegt. Eine an das Kurzzeichen angehängte Zahl kennzeichnet Art und Umfang der Beladung. Eine an das Kurzzeichen,mit Bindestrich angehängte Buchstaben-Kombination kennzeichnet die Beladung für den spezielen Einsatzzweck; genormt ist RW-ÖL (zur beseitigung wassergefährdender Stoffe)
Der RW1 wurden typischerweise auf Unimogfahrgestell aufgebaut.
Rüstwagen 3
Der Rüstwagen 3 (RW 3) ist ein heute nicht mehr genormtes, besonders schweres Feuerwehrfahrzeug. Seine Beladung und Besatzung ähnelt der eines GKWs des THW oder geht sogar noch darüber hinaus, was ihn zu einem besonders vielseitigen Fahrzeug bei Einsätzen der Technischen Hilfeleistung macht.
Der RW3 ist äußerst selten, bei den meisten Feuerwehren wird man stattdessen einen RW1 oder RW 2 antreffen, zwischen denen heute in der Norm nicht mehr unterschieden wird.
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