Radar (Verkehr)
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Einordnung: Führungs- und Einsatzmittel | Straßenverkehrsrecht
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Radargeräte dienen zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr. Im Volksmund werden sämtliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsmessung unter dem Begriff Radarfalle zusammengafasst, obwohl nur ein Teil dieser Verfahren mit Radarwellen arbeitet.
| Inhaltsverzeichnis |
stationäre Meßgeräte
Die meisten Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung sind — meist an Unfallschwerpunkten — fest installiert. Die Geschwindigkeit wird dabei durch Lichtschranken, Induktionsschleifen oder Piezosensoren ermittelt, die Beweissicherung erfolgt fotographisch oder auf Video. Bisher geschieht dies vorwiegend auf Film, zunehmend aber auch digital. Bei der digitalen Aufzeichnung gibt es die Möglichkeit, die Fotos direkt zur Behörde zu übermitteln und somit die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wesentlich rascher einzuleiten. Außerdem sinkt der Wartungsaufwand, da keine Filme mehr gewechselt werden müssen. Die Kameragehäuse werden wegen ihrer markanten Form auch als Starenkästen bezeichnet.
Stationäre Meßgeräte werden meist von Städten und Landkreisen betrieben. Die Betreiber verfügen häufig über wesentlich mehr installierte Meßanlagen mit Kameragehäusen als Kameras, die in unregelmäßigen Abständen in verschiedene Anlagen im überwachten Gebiet eingebaut werden. Dadurch wird bei geringen Betriebskosten eine hohe Abschreckungswirkung erzielt.
Ein weiteres Verfahren, das mit fest installierten Meßgeräten arbeitet, ist Section-Control.
mobile Meßgeräte
Da die allgemeine Abschreckungswirkung von stationären Anlagen auf ortskundige Verkehrsteilnehmer sehr gering ist, werden zusätzlich mobile Kontrollen durchgeführt. Dazu wird am Straßenrand ein Radar- oder Laser-Meßgerät aufgestellt, das mit einer Kamera ausgestattet ist. Alternativ werden Kfz-Kennzeichen und gemessene Geschwindigkeit an einen Polizeibeamten übermittelt, der das Fahrzeug hinter der Meßstelle zur Feststellung der Personalien anhält. Das Meßgerät selbst ist dabei normalerweise so aufgestellt, daß es erst aus kurzer Entfernung sichtbar wird und so keine Möglichkeit zum rechtzeitigen Abbremsen gibt. Teilweise werden die Geräte auch hinter der abgedunkelten Heckscheibe eines geparkten Kombis platziert. Die Heckscheiben der Fahrzeuge sind nicht abgedunkelt, da die Lichtausbeute bei einem Rotlichtblitz noch geringer wird. Aus diesem Grunde sind nur die Seitenscheiben abgedunkelt.
Bei einem weiteren Verfahren, das hauptsächlich auf Autobahnen zum Einsatz kommt, werden Geschwindigkeitssünder durch ein speziell ausgestattetes ziviles Meßfahrzeug PROVIDA mit Policepilot System verfolgt. Dieses Fahrzeug hält über eine bestimmte Distanz einen festen Abstand zum gemessenen Fahrzeug. Die Geschwindigkeit wird über den geeichten Tacho das Meßfahrzeugs ermittelt. Der Vorgang wird auf Video aufgezeichnet.
Kritik
Geschwindigkeitsmessungen werden vielfach kritisiert. Insbesondere wird häufig Unverständnis über die damit überwachten Geschwindigkeitsbegrenzungen geäußert und vermutet, die verhängten Bußgelder dienten hauptsächlich der Stützung der klammen öffenlichen Haushalte. Diese Kritik kann nicht allgemein bestätigt oder widerlegt werden, da Geschwindigkeitsmessungen in der Zuständigkeit einer Vielzahl von Behörden liegen, die völlig unterschiedliche Philosophien beim Verhängen von Tempolimits und deren Durchsetzung verfolgen.
Auch der Erziehungswert ist umstritten.
Gegenmaßnahmen
Etliche (private) Radiosender warnen im Rahmen ihrer Verkehrsmeldungen vor Geschwindigkeitsmessungen, die von den Hörern gemeldet wurden. In einem Modellversuch warnt die Autobahnpolizei Köln am Vorabend im Internet und in der WDR-Lokalzeit vor geplanten Kontrollen.
Außerdem wird mit diversen illegalen Tricks versucht, Kontrollen vorzeitig zu erkennen, Messungen unbrauchbar zu machen oder die Verfolgung zu erschweren. So wurden Kennzeichen mit einer durchsichtigen Folie abgedeckt oder mit einem Klarsichtlack überstrichen, um beim Foto eine Reflexion zu erzeugen und das Kfz-Kennzeichen unleserlich zu machen. Abgesehen von der Starfbarkeit, sind diese Tricks bei der heutigen Technik wirkungslos. Auch so genannte Radarwarner waren verbotenerweise im Handel.
Einzig durch eine starke Änderung der Geschwindigkeit (Beschleunigen oder Bremsen) können die Messergebnisse theoretisch unbrauchbar gemacht werden, da für eine verwertbare Messung die Streuung von mehreren Messungen (je nach Gerätetyp werden bis zu 10 Messungen vorgenommen) einen bestimmten Wert nicht überschreiten darf. Da die Messung aber bei den meisten Verfahren unter einer Sekunde dauert und in der Regel erst im Nachhinein bemerkt wird, dürfte dies in der Praxis keine Bedeutung haben.
Der einzig zuverlässige Schutz gegen Bußgelder ist die ständige Beachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Siehe auch: Straße
Weblinks
- weitere Weblinks
- www.radar.chchweiz
- www.radarfalle.deeutschland
- radarfallen-wien–sterreich
- www.radarsfixes.comrankreich
- Polizei Luxemburguxemburg
- Suche nach Radar (Verkehr) Infos mit: Yahoo
