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Razzia

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Razzia (von arabisch gaziya, Kriegszug) ist die Bezeichnung für eine überraschende, großangelegte Durchsuchungsaktion der Polizei.
Ursprünglich bezeichneten arabische Nomadenstämme ihr Vordringen in das Byzantinische Reich bis in die Sahara um 630 als Razzia.

In erster Linie dient die Razzia der Identitätsfeststellung von Personen, dann auch der Durchsuchung von Räumlichkeiten bzw. der Sicherstellung von illegalem Material, gefährlichen Sachen und Beweismitteln.

Zweck einer Razzia kann einerseits die Gefahrenabwehr oder die Verbrechensvorbeugung ("Prävention") oder andererseits die Strafverfolgung (Repression) sein. Der Aspekt der Gefahrenabwehr ist in den Landesgesetzen geregelt (z. B. Art. 12(Abs. 1 Nr. 2) BayPAG) oder stützt sich auf die Befugnisgeneralklausel des Polizeirechts. Der strafrechtliche Aspekt ist Bundeskompetenz, aber nicht eigens geregelt. Er kann auf §§ 163b, 163c, 127, 102, 103 StPO gestützt werden. Es bedarf dann eines Anfangsverdachts nach §152(2) deutsche StPO.

Einer Razzia kann von der Staatsanwaltschaft mittels Verfügung oder direkt von den Polizeibehörden angeordnet werden.

Siehe auch: Kontrollstelle

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
--InfoG 17:21, 24. Mär 2005 (CET)







Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Razzia aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.