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Rechtssubjekt

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Als Rechtssubjekt wird in der Rechtswissenschaft eine Person bezeichnet, die Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Zu den Rechtssubjekten gehören damit alle Menschen als natürliche Personen sowie alle so genannten juristischen Personen, also beispielsweise Personenzusammenschlüsse wie Gesellschaften und Vereine sowie öffentlich-rechtliche Institutionen wie Gebietskörperschaften und Anstalten.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
--InfoG 17:21, 24. Mär 2005 (CET)




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