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Rechtswissenschaft

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Rechtswissenschaft ist die Wissenschaft vom Recht.

Das Studium der Rechtswissenschaft wird in Deutschland umgangssprachlich als „Jura-Studium“ bezeichnet. Der Begriff Jura wurde in diesem Zusammenhang das erste Mal an der Universität von Bologna verwandt. Er leitet sich vom lateinischen ius = „das Recht“ ab. „Iura“ sind „die Rechte“, sowohl das weltliche als auch das Kirchenrecht, welche damals noch gleichberechtigt nebeneinander standen. Manche süddeutschen Universitäten promovieren daher auf Wunsch auch noch zum „Dr. iuris utriusque“ (lat. „Doktor beider Rechte“). In Österreich wird nur „Jus“ studiert. Wer ein Studium der Rechtswissenschaften absolviert hat, wird als Jurist bezeichnet.

Die Rechtswissenschaft unterscheidet sich von anderen Wissenschaften darin, dass sie nicht objektive Erkenntnisse oder zumindest Theorien mit dem Ziel der Objektivität hervorbringt, sondern dass sie sich mit Dingen befasst, die von rechtsetzenden Organen hervorgebracht werden, in erster Linie durch die Gesetzgebung, teilweise auch durch die Gerichte (Richterrecht). Ihre Aussagen sind also nicht allgemein gültig und objektiv, sondern immer nur abhängig von eben diesen rechtsetzenden Organen.

Mit der Rechtssprache befasst sich die Unterwissenschaft der Rechtslinguistik.

Kritiker bemängeln, dass die Kenntnisse in Ökonomie und insbesondere Volkswirtschaftslehre bei Juristen im Studium kaum mehr vermittelt werden. Dies habe beispielsweise Auswirkungen auf die Gesetzgebung. Doch gerade hier seien ökonomische Kenntnisse von besonderem Interesse.

Basisrechte

- Menschenrechte
- Grundgesetz

Einteilung in Rechtsgebiete


Rechtsschulen und Theorierichtungen


Siehe insbesondere: JuraWiki - Wiki in deutscher Sprache, das sich ausschlieĂźlich mit juristischen Themen befasst.

Siehe auch: Liste lateinischer Rechtsbegriffe, Recht, Liste der Rechtsthemen, Generalklausel

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
--InfoG 17:21, 24. Mär 2005 (CET)






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