Regalien
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Einordnung: Rechtsgeschichte | Begriff (Adel)
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Als Regalien (lat. iura regalia königliche Rechte) bezeichnet man
- die Hoheitsrechte, die im Mittelalter nur ein König besaß. Dazu zählten die Rechte, Zölle zu verlangen, Steuern zu erheben, Münzen zu prägen (Münzregal), Bergbau zu betreiben (Bergregal), einen Postdienst zu betreiben (Postregal), und das Recht auf Schatzfunde (Schatzregal). Darüber hinaus gab es das Judenregal, das es dem König erlaubte von den Juden in seinem Reich besondere Abgaben zu verlangen. Im Heiligen Römischen Reich wurden im Laufe der Zeit immer mehr Regalien auf die Fürsten und Reichsstädte übertragen, wodurch die staatliche Einheit de facto aufgelöst wurde und sich zahlreiche Territorialstaaten bildeten.
- spezielle Hoheitszeichen, die dem Herrscher anlässlich seiner Krönung übergeben werden, etwa der Reichsapfel der deutschen Kaiser oder Juwel, Spiegel und Schwert des japanischen Tenno. Bei den japanischen Regalien handelt es sich vermutlich um normale chinesische Gebrauchsgegenstände der ersten nachchristlichen Jahrhunderte, die den noch auf steinzeitlichem Niveau lebenden Japanern dieser Zeit wie ein Zauber erschienen. Das Schwert versank 1185 bei einer Seeschlacht im Meer und wurde durch eine Kopie ersetzt. Die Regalien werden heute angeblich im Ise-Schrein aufbewahrt und sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Ihr Besitz entscheidet darüber, welche von einigen wiederstreitenden kaiserlichen Linien des japanischen Mittelalters heute als die rechtmäßige gilt.
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