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Regierungsbezirk

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Ein Regierungsbezirk ist eine staatliche Verwaltungseinheit in Deutschland zwischen Kreisen und kreisfreien Städten einerseits und der Landesregierung des entsprechenden Bundeslandes andererseits. In kleineren Bundesländern gibt es diese Verwaltungsebene nicht.

Geschichte

Schon im Deutschen Reich gab es Regierungsbezirke als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung. Allen voran der Staat Preußen teilte 1815/16 seine Provinzen in Regierungsbezirke ein, die im Laufe ihrer Geschichte mehrmals ihre Grenzen änderten, jedoch z. T. bis heute noch bestehen (z.B. die Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen). In anderen Flächenstaaten gab es ähnliche Verwaltungseinheiten mit unterschiedlichen Bezeichnungen, z. B. "Kreishauptmannschaft" (in Sachsen) oder "Kreis" (nicht zu verwechseln mit den heutigen Landkreisen). Während der Zeit des Dritten Reiches wurden die Bezeichnungen vereinheitlicht, danach gab es nur noch "Regierungsbezirke" mit einem Regierungspräsidenten an der Spitze.
Nach 1945 wurden in den größeren Flächenstaaten wieder Regierungsbezirke als staatliche Mittelinstanzen eingerichtet, deren Verwaltungsbehörde entweder "Regierungspräsidium", "Regierung", "Bezirksregierung" oder "Der Regierungspräsident" genannt wird. Leiter dieser Behörde ist im allgemeinen der Regierungspräsident.

In folgenden deutschen Ländern gibt es heute Regierungsbezirke:

In folgenden Bundesländern wurden die Regierungsbezirke erst in jüngster Zeit aufgelöst:

Ehemalige Regierungsbezirke in Deutschland, die bei den Gebietsreformen der 1960er und 1970er Jahre verändert bzw. aufgelöst wurden:






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