Regierungsbezirk Erfurt
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Einordnung: Historisches Territorium | Thüringen
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Der Regierungsbezirk Erfurt war einer der drei Regierungsbezirke (neben Magdeburg und Merseburg), die bei Bildung der Provinz Sachsen 1815 innerhalb des Staates Preußen gebildet wurden. Er bestand bis zur Auflösung der Provinz bzw. der Vereinigung mit dem Land Anhalt zum Land Sachsen-Anhalt 1945/46. Heute gehört sein Gebiet überwiegend zum Land Thüringen. Dort wurden keine Regierungsbezirke gebildet.
Der Regierungsbezirk Erfurt hatte eine Fläche von 3533 km² und im Jahr 1910 530.775 Einwohner. Neben dem Hauptgebiet im Nordwesten Thüringens gehörten diverse Exklaven dazu, wie mit 458 km² der Kreis Schleusingen mit der Stadt Suhl, das Gebiet um Wandersleben und Mühlberg, mit 201 km² der Kreis Ziegenrück mit der Stadt Ranis sowie, zum Kreis Ziegenrück gehörend aber davon getrennt liegend, die Gemeinden Kamsdorf, Blankenberg, Sparenberg, Blintendorf und Gefell.
Der Regierungsbezirk umfasste folgende Stadt- und Landkreise:
Verwaltungsgliederung
Stadtkreise
- Stadtkreis Erfurt (1816-1818 und 1872-heute)
- Stadtkreis Mühlhausen (1892-1950)
- Stadtkreis Nordhausen (1882-1950)
Landkreise
- Landkreis Grafschaft Hohenstein (Landratsamt in Nordhausen)
- Landkreis Heiligenstadt
- Landkreis Langensalza
- Landkreis Mühlhausen
- Landkreis Schleusingen
- Landkreis Weißensee
- Landkreis Worbis
- Landkreis Ziegenrück (Landratsamt in Ranis)
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