Regierungsbezirk Freiburg
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Einordnung: Regierungsbezirk (Deutschland)
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| Wappen | Karte | ||
|---|---|---|---|
| Basisdaten | |||
| Bundesland: | Baden-Württemberg | ||
| Verwaltungssitz: | Freiburg im Breisgau | ||
| Fläche: | 9.347 km² | ||
| Einwohner: | 2.178.986 (31. März 2004) | ||
| Bevölkerungsdichte: | 233 Einwohner je km² | ||
| Bezirksgliederung: | 302 Gemeinden in 9 Landkreisen | ||
| Regierungspräsidium | |||
| Regierungspräsidentin: | Dr. Sven von Ungern-Sternberg | ||
| Adresse der Bezirksregierung: | Bissierstraße 7 79114 Freiburg im Breisgau | ||
| Website: | www.rp.baden-wuerttemberg.de- style="background: #ffffff;" | E-Mail-Adresse: | poststelle@rpf.bwl.de |
| Karte | |||
Der Regierungsbezirk Freiburg ist einer von vier Regierungsbezirken im Bundesland Baden-Württemberg (Deutschland). Er steht in der Hierarchie zwischen den Landkreisen einerseits und der Landesregierung andererseits.
| Inhaltsverzeichnis |
Geografie
Der Regierungsbezirk Freiburg liegt im Südwesten Baden-Württembergs und hieß bis 31. Dezember 1972 Regierungsbezirk Südbaden. Allerdings hatte er damals noch einen etwas anderen Zuschnitt. Im Süden grenzt er an die Schweiz, im Westen an das Elsass (Frankreich), im Norden an den Regierungsbezirk Karlsruhe und im Osten an den Regierungsbezirk Tübingen. In seiner heutigen Ausdehnung geht er auf die Verwaltungs- und Gebietsreform aus dem Jahre 1973 zurück.
Geschichte
Der Regierungsbezirk Freiburg besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952. Seine Behörde, das Regierungspräsidium, ist seit diesem Zeitpunkt im wesentlichen für das Gebiet des ehemaligen Bundeslandes Baden (Hauptstadt Freiburg) zuständig, das nach dem Zweiten Weltkrieg aus der französischen Besatzungszone hervorgegangen war. Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Südbaden. Bei der Gebietsreform, die zum 1. Januar 1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsdiums Freiburg um die Landkreise Rottweil und Tuttlingen erweitert. Da die Behörde somit auch für ehemals württembergische Gebiete zuständig war, wurde der Regierungsbezirk Südbaden seinerzeit in Regierungsbezirk Freiburg umbenannt.
Organisation
Oberste Behörde ist das Regierungspräsidium mit Sitz im Basler Hof in Freiburg im Breisgau. Chef des Regierungspräsidiums ist der Regierungspräsident, der als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt wird.
Die Regierungspräsidenten (seit 1967):
- 1967–1979: Dr. Hermann Person
- 1979–1991: Dr. Norbert Nothelfer
- 1991–1998: Dr. Conrad Schröder
- seit 1998: Dr. Sven von Ungern-Sternberg
Aufgaben des Regierungspräsidiums
Das Regierungspräsidium ist für die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben und landespolitischen Ziele im Regierungsbezirk verantwortlich. Zu den Aufgaben zählen insbesondere:
- Bauwesenwesen
- Gesundheitswesen
- Landwirtschaft
- Ländlicher Raum
- Lebensmittelwesen
- Raumordnung
- Sozialwesen
- Steuerung
- Straßenwesen
- Umweltschutz
- Verkehr
- Verwaltung
- Veterinärwesen
- Wasserwirtschaft
- Wirtschaft
Verwaltungsgliederung
- Drei Regionen
- Neun Landkreise und der Stadtkreis Freiburg
- 302 Städte und Gemeinden, darunter ein Stadtkreis und 18 Große Kreisstädte
Die Regionen mit ihren Stadt- und Landkreisen:
- Region Hochrhein-Bodensee:
- Landkreis Konstanz
- Landkreis Lörrach
- Landkreis Waldshut
- Region Südlicher Oberrhein:
- Stadtkreis Freiburg im Breisgau
- Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
- Landkreis Emmendingen
- Ortenaukreis
- Region Schwarzwald-Baar-Heuberg:
- Landkreis Rottweil
- Schwarzwald-Baar-Kreis
- Landkreis Tuttlingen.
Die 18 Großen Kreisstädte (unterstehen der Fachaufsicht des Regierungspräsidiums):
- Achern
- Donaueschingen
- Emmendingen
- Kehl
- Konstanz
- Lahr/Schwarzwald
- Lörrach
- Oberkirch, seit 1. Januar 2004
- Offenburg
- Radolfzell am Bodensee
- Rheinfelden (Baden)
- Rottweil
- Schramberg
- Singen (Hohentwiel)
- Tuttlingen
- Villingen-Schwenningen
- Waldshut-Tiengen
- Weil am Rhein
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