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Regierungsbezirk Hildesheim

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Der Regierungsbezirk Hildesheim war einer von acht Regierungsbezirken, die bei Bildung des Landes Niedersachsen 1946 eingerichtet wurden. Die anderen waren Aurich, Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Stade.

Die Geschichte des Regierungsbezirks Hildesheim geht bis auf das Jahr 1885 zurück, als im Wesentlichen aus dem ehemaligen Fürstentum Hildesheim innerhalb der preußischen Provinz Hannover der Regierungsbezirk Hildesheim gebildet wurde. Vorbild waren die bereits in anderen preußischen Provinzen 1815/16 errichteten Regierungsbezirke.

Der Regierungsbezirk Hildesheim umfasste zunächst die kreisfreien Städte Göttingen und Hildesheim sowie die Landkreise Alfeld (Leine), Duderstadt, Einbeck, Göttingen, Hildesheim, Münden, Northeim, Osterode am Harz, Peine und Zellerfeld (Sitz in Clausthal-Zellerfeld), ferner die ehemals schaumburg-lippischen Landkreise Bückeburg und Stadthagen. Die kreisfreie Stadt Göttingen wurde 1964 aufgrund des "Göttingen-Gesetzes" in den Landkreis Göttingen eingegliedert, behielt aber grundsätzlich die Eigenschaften einer kreisfreien Stadt, "sofern das Göttingen-Gesetz nichts anderes bestimmt" (so der entsprechende Wortlaut). Bei der Kreisreform, die in Niedersachsen im Wesentlichen zwischen 1973 und 1977 durchgeführt wurde, wurden die Kreise zu größeren Verwaltungseinheiten zusammen geschlossen und die kreisfreie Stadt Hildesheim in den Landkreis Hildesheim integriert. 1978 wurde das Gebiet des Regierungsbezirks Hildesheim auf die Regierungsbezirke Hannover und Braunschweig aufgeteilt. Dabei kamen im Wesentlichen die Altkreise Duderstadt, Göttingen, Münden, Northeim, Osterode, Peine und Zellerfeld zu Braunschweig, die anderen (Alfeld, Einbeck und Hildesheim) zu Hannover.






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