Regierungsbezirk Nordbaden
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Einordnung: Historisches Territorium
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Der Regierungsbezirk Nordbaden wurde mit Bildung des Landes Baden-Württemberg im Jahre 1952 errichtet und umfasste den nördlichen Teil des ehemaligen Landes Baden bzw. den badischen Teil des durch die amerikanische Militärverwaltung 1945/46 gebildeten Landes Württemberg-Baden. Das zuständige Regierungspräsidium wurde in Karlsruhe eingerichtet.
Bei der Kreisreform, die zum 1. Januar 1973 umgesetzt wurde, veränderten sich die Grenzen des Regierungsbezirks sehr stark. Das Regierungspräsidium in Karlsruhe war danach auch für Gebiete zuständig, die früher württembergisch waren. Im Gegenzug wurden Gebiete in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart abgegeben.
Daher wurde die Bezeichnung des Regierungsbezirks Nordbaden in Regierungsbezirk Karlsruhe geändert.
Folgende Stadtkreise (kreisfreien Städte) und Landkreise gehörten zum Regierungsbezirk Nordbaden:
Stadtkreise:
Landkreise:
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