Regierungsbezirk Nordwürttemberg
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Einordnung: Historisches Territorium
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Der Regierungsbezirk Nordwürttemberg wurde mit Bildung des Landes Baden-Württemberg im Jahre 1952 errichtet und umfasste den nördlichen Teil des ehemaligen Landes Württemberg bzw. den württembergischen Teil des durch die amerikanische Militärverwaltung 1945/46 gebildeten Landes Württemberg-Baden. Das zuständige Regierungspräsidium wurde in Stuttgart eingerichtet.
Bei der Kreisreform, die zum 1. Januar 1973 umgesetzt wurde, veränderten sich die Grenzen des Regierungsbezirks sehr stark. Das Regierungspräsidium in Stuttgart war danach auch für Gebiete zuständig, die früher badisch waren. Im Gegenzug wurden Gebiete in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe abgegeben.
Daher wurde die Bezeichnung des Regierungsbezirks Nordwürttemberg in Regierungsbezirk Stuttgart geändert.
Folgende Stadtkreise (kreisfreien Städte) und Landkreise gehörten zum Regierungsbezirk Nordwürttemberg:
Stadtkreise:
Landkreise:
- Aalen
- Backnang
- Böblingen
- Crailsheim
- Esslingen
- Göppingen
- Heidenheim
- Heilbronn
- Künzelsau
- Leonberg
- Ludwigsburg
- Mergentheim
- Nürtingen
- Öhringen
- Schwäbisch Gmünd
- Schwäbisch Hall
- Ulm
- Vaihingen
- Waiblingen
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