Regierungsbezirk Pfalz
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Der Regierungsbezirk Pfalz war einer von fünf Regierungsbezirken, die bei Bildung des Landes Rheinland-Pfalz 1946 eingerichtet wurden. Die anderen waren Koblenz, Montabaur, Rheinhessen (Sitz in Mainz) und Trier.
Er umfasste das historische Gebiet der Pfalz (Region), das bis 1945 zu Bayern gehörte, nach dem Zweiten Weltkrieg unter französische Besatzung kam und 1946 Bestandteil des Landes Rheinland-Pfalz wurde. Er gliederte sich in die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer und Zweibrücken sowie die Landkreise Bad Bergzabern, Frankenthal, Germersheim, Kaiserslautern, Kirchheimbolanden, Kusel, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt, Pirmasens, Rockenhausen, Speyer und Zweibrücken. Sein Verwaltungssitz war Speyer.
Bis zum Ende des Ersten Weltkriegs gehörten auch die mittlerweile nicht mehr bestehenden Landkreise Homburg und Sankt Ingbert zur Pfalz. Diese wurden jedoch 1919 dem Saargebiet zugeteilt und standen dadurch unter Völkerbundsmandat. Sie verblieben auch nach dem Zweiten Weltkrieg beim Saarlund und wurden 1974 im Rahmen der saarländischen Kreisreform zum Saarpfalz-Kreis vereinigt.
1968 wurde der Regierungsbezirk Pfalz mit dem Regierungsbezirk Rheinhessen zum neuen Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz vereinigt. Die Bezirksregierung zog von Speyer nach Neustadt an der Weinstraße um.
Bei der Kreisreform, die in Rheinland-Pfalz zwischen 1969 und 1974 vollzogen wurde, wurden die Landkreise zu größeren Verwaltungseinheiten zusammengeschlossen. Zur Verwaltungsgliederung nach der Kreisreform siehe unter Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz.
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