Regierungsbezirk Südbaden
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Einordnung: Baden-Württemberg
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Der Regierungsbezirk Südbaden wurde mit Bildung des Landes Baden-Württemberg im Jahre 1952 errichtet und umfasste das 1945/46 durch die französische Militärverwaltung gebildete ehemalige Land Baden (Hauptstadt Freiburg im Breisgau). Das zuständige Regierungspräsidium wurde daher auch in Freiburg im Breisgau eingerichtet.
Bei der Kreisreform, die zum 1. Januar 1973 umgesetzt wurde, veränderten sich die Grenzen des Regierungsbezirks. Das Regierungspräsidium in Freiburg war danach auch für Gebiete zuständig, die früher württembergisch waren. Im Gegenzug wurden Gebiete in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Tübingen abgegeben.
Daher wurde die Bezeichnung des Regierungsbezirks Südbaden in Regierungsbezirk Freiburg geändert.
Folgende Stadtkreise (kreisfreien Städte) und Landkreise gehörten zum Regierungsbezirk Südbaden:
Stadtkreise:
Landkreise:
- Bühl
- Donaueschingen
- Emmendingen
- Freiburg
- Hochschwarzwald (Sitz in Neustadt im Schwarzwald)
- Kehl
- Konstanz
- Lahr
- Lörrach
- Müllheim
- Offenburg
- Rastatt
- Säckingen
- Stockach
- Überlingen
- Villingen
- Waldshut
- Wolfach
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