Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern
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Einordnung: Historisches Territorium
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Englisch - Französisch - Italienisch - Niederländisch und Schwedisch sowie Spanisch
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Der Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern wurde mit Bildung des Landes Baden-Württemberg im Jahre 1952 errichtet und umfasste das 1945/46 durch die französische Militärregierung errichtete ehemalige Land Württemberg-Hohenzollern (Hauptstadt Tübingen). Das zuständige Regierungspräsidium wurde daher auch in Tübingen eingerichtet.
Bei der Kreisreform, die zum 1. Januar 1973 umgesetzt wurde, veränderten sich die Grenzen des Regierungsbezirks sehr stark. Das Regierungspräsidium in Tübingen war danach auch für Gebiete zuständig, die früher badisch waren. Im Gegenzug wurden Gebiete in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Freiburg abgegeben.
Daher wurde die Bezeichnung des Regierungsbezirks Südwürttemberg-Hohenzollern in Regierungsbezirk Tübingen geändert.
Folgende Landkreise gehörten zum Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern (Stadtkreise bzw. kreisfreie Städte gab es keine):
Landkreise:
- Balingen
- Biberach
- Calw
- Ehingen
- Freudenstadt
- Hechingen
- Horb
- Münsingen
- Ravensburg
- Reutlingen
- Rottweil
- Saulgau
- Sigmaringen
- Tettnang
- Tübingen
- Tuttlingen
- Wangen
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