Regierungsbezirk Wiesbaden
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Einordnung: Hessen | Wiesbaden
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Der Regierungsbezirk Wiesbaden war einer der drei Regierungsbezirke (neben Darmstadt und Kassel), die bei Bildung des Landes Hessen 1945 gebildet wurden. Seine Geschichte geht jedoch zurück bis ins Jahr 1866. Damals wurde das Herzogtum Nassau von Preußen annektiert und zusammen mit dem ebenfalls annektieren Kurfürstentum Hessen zur Provinz Hessen-Nassau vereinigt. Innerhalb dieser Provinz bildete das ehemalige Land Nassau den Regierungsbezirk Wiesbaden.
Nach Ende des 2. Weltkriegs wurden die westlichen Teile des Regierungsbezirks Wiesbaden unter französische Besatzung gestellt und somit später Bestandteil des Landes Rheinland-Pfalz. Sie bildeten dort den Regierungsbezirk Montabaur. Die östlichen Teile kamen unter amerikanische Verwaltung und wurden somit Bestandteil des Landes Hessen. Dieser Teil des Regierungsbezirks Wiesbaden umfasste die Stadtkreise Frankfurt am Main, Hanau und Wiesbaden sowie die Landkreise Biedenkopf, Dillkreis (Dillenburg), Gelnhausen, Hanau, Limburg, Main-Taunus-Kreis (Frankfurt-Höchst), Oberlahnkreis (Weilburg), Obertaunuskreis (Bad Homburg vor der Höhe), Rheingaukreis (Rüdesheim), Schlüchtern, Untertaunuskreis (Bad Schwalbach), Usingen und Wetzlar, wobei die Landkreise Gelnhausen, Hanau und Schlüchtern erst 1944 vom Regierungsbezirk Kassel dem Regierungsbezirk Wiesbaden zugeordnet worden waren.
1968 wurde der Regierungsbezirk Wiesbaden aufgelöst und sein Gebiet dem Regierungsbezirk Darmstadt zugeordnet.
Bei der Kreisreform, die in Hessen im Wesentlichen zwischen 1972 und 1977 vollzogen wurde (im Raum Mittelhessen erst 1979), wurden die Landkreise zu größeren Verwaltungseinheiten zusammen geschlossen sowie die kreisfreie Stadt Hanau in den Main-Kinzig-Kreis integriert. Seit dem Abschluss der Kreisreform in Hessen im Jahre 1979 bzw. nach Bildung des neuen Regierungsbezirks Gießen im Jahre 1981 erstreckt sich das Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Wiesbaden nunmehr auf die beiden Regierungsbezirke Darmstadt und Gießen.
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