Regionalstadt
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Einordnung: Raumplanung
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Als Regionalstadt bezeichnet man die Bildung einer förderativen Großkommune aus einer Kernstadt und ihren suburbanen Umlandgemeinden.
Im Gegensatz zur eigentlichen Eingemeindung, die die innere Verfassung der Kernstadt nicht verändert, erhält eine Regionalstadt eine zweistufige Verwaltungsgliederung. Während die regionale Ebene gesamtstädtische Aufgaben wahrnimmt, sind Stadtbezirke oder Teilgemeinden für die lokalen Angelegenheiten zuständig.
Das Konzept der Regionalstadt wurde in den 60er und 70er Jahren für mehrere mitteleuropäische Stadtregionen diskutiert, aber meist zugunsten weniger verbindlicher Stadt-Umland-Verbände verworfen.
Realisierte Regionalstädte
- Berlin (Groß-Berlin, 1920)
- Hamburg (Groß-Hamburg-Gesetz, 1937)
- London (Greater London, 1965)
- Brüssel (Hauptstadtregion Brüssel, 1989)
Zur Zeit diskutiertes Regionalstadtprojekt
Gescheiterte Regionalstadtprojekte
- Frankfurt am Main (Regionalstadt Frankfurt, 1971)
- Hannover (statt dessen gibt es seit 2001 die Region Hannover als Regionalkreis)
- Amsterdam (Stadtprovinz Amsterdam, 1996)
- Rotterdam (Stadtprovinz Rijnmond)
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