Regionalverbände in Baden-Württemberg
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Einordnung: Raumplanung
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Der Regionalverband im Bundesland Baden-Württemberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, dessen Aufgabe die Umsetzung der Regionalplanung nach dem Landesplanungsgesetz ist. In Baden-Württemberg wurden zum 1. Januar 1973 durch das "Zweite Gesetz zur Verwaltungsreform (Regionalverbandsgesetz) vom 26. Juli 1971 (GBl. S. 336)" insgesamt 12 solcher Regionalverbände eingerichtet. Der Regionalverband Mittlerer Neckar mit Sitz in Stuttgart erhielt später weitergehende Zuständigkeiten und wurde in die Region Stuttgart überführt, die eine vom Volk direkt gewählte Regionalversammlung hat.
Die Regionalverbände haben als "Organe" eine Verbandsversammlung und einen Verbandsvorsitzenden, der von der Verbandsversammlung gewählt wird. Die Vertreter der Verbandsversammlung werden von den einzelnen Kreistagen und Landräten der Kreise bzw. Gemeinderäten und Oberbürgermeistern der Stadtkreise gewählt.
| Inhaltsverzeichnis |
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan eines Regionalverbandes bzw. einer Region in Baden-Württemberg. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den einzelnen Kreistagen und Landräten der Kreise bzw. von den Gemeinderäten und Oberbürgermeistern der Stadtkreise gewählt. In der Region Stuttgart werden die Mitglieder der Verbandsversammlung jedoch direkt vom Volk gewählt. Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Verbandsvorsitzenden, der ehrenamtlich tätig ist.
Verbandsvorsitzender
Der Verbandsvorsitzende ist der ehrenamtlich tätige Vertreter eines Regionalverbandes bzw. einer Region in Baden-Württemberg. Im Verband Region Stuttgart heißt er gelegentlich auch Regionalpräsident.
Der Verbandsvorsitzende ist Vorsitzender der Verbandsversammlung. Er vertritt den Regionalverband, leitet die Verbandsverwaltung und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er bereitet die Sitzungen der Verbandsversammlung und ihrer Ausschüsse vor und vollzieht deren Beschlüsse. An seiner Seite hat er zur dauernden Erledigung seiner Aufgaben einen Verbandsdirektor.
Verbandsdirektor
Zur Erledigung der Verwaltungstätigkeiten gibt es am Sitz des Regionalverbands eine Geschäftsstelle des Verbands mit einem Verbandsdirektor, der ebenfalls von der Verbandsversammlung gewählt wird und Beamter auf Zeit ist. Der Verbandsdirektor ist ständiger Vertreter des Verbandsvorsitzenden und der hauptamtliche Verwaltungsbeamte eines Regionalverbands. Er wird von der Verbandsversammlung auf acht Jahre gewählt. Er könnte auch Verbandsdirektor von 2 Regionalverbänden sein.
Geschäftsstellen
Die Geschäftstelle des Verbande oder Verbandsverwaltung ist die "Verwaltungsbehörde" eines Regionalverbands bzw. einer Region. Hier erledigt der Verbandsdirektor mit seinen Beamten und Angestellten die laufenden Angelegenheiten des Regionalverbands bzw. der Region. Die Sitze der einzelnen Regionalverbände sind im "Zweiten Gesetz zur Verwaltungsreform (Regionalverbandsgesetz) vom 26. Juli 1971 (GBl. S. 336)" festgelegt. Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg 12 solcher "Dienststellen".
Überblick
Die einzelnen Regionalverbände bzw. Regionen im Überblick:
- Verband Region Stuttgart mit Sitz in Stuttgart
- Regionalverband Heilbronn-Franken mit Sitz in Heilbronn
- Regionalverband Ostwürttemberg mit Sitz in Schwäbisch Gmünd
- Regionalverband Mittlerer Oberrhein mit Sitz in Karlsruhe
- Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald (früher Regionalverband Unterer Neckar) mit Sitz in Mannheim
- Regionalverband Nordschwarzwald mit Sitz in Pforzheim
- Regionalverband Südlicher Oberrhein mit Sitz in Freiburg im Breisgau
- Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg mit Sitz in Villingen-Schwenningen
- Regionalverband Hochrhein-Bodensee mit Sitz in Waldshut-Tiengen
- Regionalverband Neckar-Alb mit Sitz in Tübingen
- Regionalverband Bodensee-Oberschwaben mit Sitz in Ravensburg
- Regionalverband Donau-Iller mit Sitz in Ulm (ihm gehören auch 3 bayerische Landkreise sowie 1 bayerischer Stadtkreis an)
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