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Reichsexekution

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Reichsexekution wurde im Alten Reich eine mit militärischer Gewalt verbundene Maßnahme zur Durchsetzung von Beschlüssen des Reichstags oder kaiserlicher Anordnungen genannt. Da es dem Kaiser selbst an den dafür notwendigen Machtmitteln fehlte, wurden zumeist einer oder mehrere Reichsfürsten mit der Exekution beauftragt.

Im Deutschen Reich (1871-1918) und in der Weimarer Republik verstand man unter der Reichsexekution die verfassungsrechtlich geregelte Zwangsmaßnahme gegen einzelne Gliedstaaten zur Durchsetzung der staatlichen Einheit. Geregelt wurde sie in der Verfassung des Deutschen Reiches durch Artikel 19 sowie in der Verfassung der Weimarer Republik durch Artikel 48.

Die Reichsexekution entspricht der Bundesexekution in der Verfassung des Deutschen Bundes und dem Bundeszwang im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.





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