Reichskanzler
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Reichskanzler war die Amtsbezeichnung des Regierungschefs des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945. In dieser Rolle stand er dem Kabinett vor.
| Inhaltsverzeichnis |
Kaiserreich
Der Reichskanzler war allein dem Deutschen Kaiser verantwortlich, der ihn berief und entlieĂ. Er hatte auch ohne (preuĂisches) Mandat kein Recht, vor dem Reichstag zu erscheinen. Der preuĂische MinisterprĂ€sident Otto von Bismarck wurde 1871 der erste Reichskanzler. Bismarck legte fest, dass das Amt des Reichskanzlers mit dem des preuĂischen MinisterprĂ€sidenten gekoppelt wurde.
Weimarer Republik
In der Zeit der Weimarer Republik (1918-1933) wurde der Reichskanzler vom Parlament gewÀhlt. Mit dem Vertrauen des ReichsprÀsidenten konnte er auch ohne parlamentarische Mehrheit regieren (Artikel 48 der Reichsverfassung von 1919 sah die sog. Notverordnungen vor, die nur vom ReichsprÀsidenten erlassen werden konnten).
Drittes Reich
Als Adolf Hitler am 30. Januar 1933 Reichskanzler wurde, endete die parlamentarische Regierungsform; Hitler richtete sehr schnell eine Parteidiktatur ein und wurde zum Alleinherrrscher ohne jede Verantwortlichkeit. Mit der Auflösung des Deutschen Reiches nach dem Zweiten Weltkrieg und Verhaftung des Leiters der "GeschĂ€ftsfĂŒhrenden Reichsregierung", Schwerin von Krosigk, endete die Amtszeit des letzten deutschen Reichskanzlers. Am 23. Mai 1945 wurde die Reichsregierung von den Alliierten abgesetzt und verhaftet.
DDR
In der DDR war der entsprechende Amtstitel der MinisterprÀsident, genau: der Vorsitzende des Ministerrats.
Bundesrepublik Deutschland
Die Amtsbezeichnung des Regierungschefs der Bundesrepublik Deutschland ist Bundeskanzler. siehe auch: Kanzler
Liste der deutschen Reichskanzler
| Zeit des Nationalsozialismus | |||
| Name | Amtsantritt | Ende der Amtszeit | Partei |
|---|---|---|---|
| Reichskanzler | |||
| Adolf Hitler | 30. Januar 1933 | 3. August 1934 | NSDAP |
| FĂŒhrer und Reichskanzler | |||
| Adolf Hitler | 3. August 1934 | 30. April 1945 | NSDAP |
| Leiter der GeschĂ€ftsfĂŒhrenden Reichsregierung | |||
| Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk | 2. Mai 1945 | 23. Mai 1945 | parteilos |
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