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Reichsnährstand

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Der Reichsnährstand war in Deutschland während der Zeit des Dritten Reiches die Gesamtheit der Landwirtschaft, zusammengefasst in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft.

Mit diesem Begriff war eine gesellschaftliche Aufwertung des Bauerntums beabsichtigt, einerseits mit Blick auf den dem Nationalsozialismus eigenen 'Blut und Boden'-Gedanken, zum anderen wegen des Strebens nach Autarkie.

Der Reichsnährstand entstand 1933/34 durch zwangsweisen Zusammenschluss aller freiwilligen Verbände der Landwirtschaft und der Landwirtschaftskammern.

Der Reichsnährstand unterteilte sich in drei Hauptabteilungen:

Diese Abteilung war zuständig für die ideologische Erziehung und die Überwachung der Blutreinheit der Bauernschaft.
Diese war zuständig für die Produktion und deren Mittel.
Hier wurde die Verteilung organisiert, wurden Angebot und Nachfrage sowie die Preise kontrolliert.

siehe auch: Abmeierung





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