Reichsnährstand
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Der Reichsnährstand war in Deutschland während der Zeit des Dritten Reiches die Gesamtheit der Landwirtschaft, zusammengefasst in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft.
Mit diesem Begriff war eine gesellschaftliche Aufwertung des Bauerntums beabsichtigt, einerseits mit Blick auf den dem Nationalsozialismus eigenen 'Blut und Boden'-Gedanken, zum anderen wegen des Strebens nach Autarkie.
Der Reichsnährstand entstand 1933/34 durch zwangsweisen Zusammenschluss aller freiwilligen Verbände der Landwirtschaft und der Landwirtschaftskammern.
Der Reichsnährstand unterteilte sich in drei Hauptabteilungen:
- I. Der Mensch
- Diese Abteilung war zuständig für die ideologische Erziehung und die Überwachung der Blutreinheit der Bauernschaft.
- II. Der Hof
- Diese war zuständig für die Produktion und deren Mittel.
- III. Der Markt
- Hier wurde die Verteilung organisiert, wurden Angebot und Nachfrage sowie die Preise kontrolliert.
siehe auch: Abmeierung
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