Reichspräsident
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Reichspräsident war die Bezeichnung für das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches von 1919 bis 1945.
Gemäß Artikel 43 der Weimarer Verfassung wurde der Reichspräsident unmittelbar vom Volk gewählt. Die Amtszeit betrug sieben Jahre, wobei mehrfache Wiederwahl zulässig war. Für das Amt kandidieren konnten deutsche Staatsbürger, die das 35. Lebensjahr vollendet hatten.
Im Gegensatz zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland hatte der Reichspräsident nicht nur repräsentative Aufgaben, sondern konnte durch die Auflösung des Reichstags (Artikel 25) und durch Entlassung und Ernennung des Reichskanzlers (Artikel 53) direkten Einfluss auf die Politik nehmen. Außerdem besaß der Reichspräsident durch Artikel 48 der Verfassung - den so genannten Notstandsparagraphen - im Zweifelsfall eine große Machtfülle ("Diktator auf Zeit"). Weiterhin ist er Oberbefehlshaber über alle Streitkräfte (Artikel 47). Auf Grund seiner umfangreichen Befugnisse wird der Reichspräsident auch als Ersatzkaiser angesehen.
Die de facto starke Stellung des Reichspräsidenten hat aber vor allem mit der damaligen Schwäche des Parlaments zu tun: im Reichstag fanden sich nur selten absolute Mehrheiten der konstruktiven, demokratischen Kräfte. Dem Verfassungstext zufolge war das Parlament eindeutig stärker als der Präsident. Beispielsweise konnten die Notverordnungen - ursprünglich nur für wirkliche Ausnahmesituationen gedacht - vom Parlament aufgehoben werden.
Die heutige Kritik an der "starken Stellung des Reichspräsidenten" ist übrigens anachronistisch: in der damaligen Zeit war bis weit in die politische Mitte die Auffassung vertreten, der Präsident habe eher noch zu wenig Macht, um die Schwächen des (damaligen) parlamentarischen Systems auszugleichen. Diese Tendenz gab es auch in anderen Ländern, wo sie jedoch häufig zu sehr autoritären Lösungen geführt hat (z.B. in Polen).
Österreich hat 1929 seine Verfassung nach deutschem Vorbild geändert. Die heutige Stellung des österreichischen Bundespräsidenten ist vielleicht ein gutes Beispiel dafür, wie der Weimarer Reichspräsident in politisch ruhigeren Zeiten sein Amt hätte ausüben können.
Das Deutsche Reich kannte folgende Reichspräsidenten:
- Friedrich Ebert (von 1919 bis 1925);
- Dr. Walter Simons (vom 11. März - 30. April 1925) (als Präsident des Reichsgerichts stellvertretender Reichspräsident - durch vom Reichstag beschlossenes Gesetz nach Eberts Tod)
- Paul von Hindenburg (1925 bis 1934);
- unmittelbar nach Hindenburgs Tod übernahm Adolf Hitler auch das Amt des Reichspräsidenten (durch Volksabstimmung vom 19. August 1934 bestätigt), verzichtete jedoch darauf, den Titel zu führen;
- Karl Dönitz, von Hitler testamentarisch zum Reichspräsidenten bestimmt, übernahm das Amt nach dessen Tod am 1. Mai 1945; mit seiner Verhaftung durch die Alliierten am 23. Mai 1945 endet de facto auch seine Amtszeit.
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Friedrich Ebert
Friedrich Ebert (SPD), geboren 1871, wurde 1918 gemeinsam mit Hugo Haase zum Vorsitzenden des Rats der Volksbeauftragten gewählt, der nach der Novemberrevolution die Regierungsgeschäfte übernahm. Nachdem die Nationalversammlung per Gesetz die Wahl eines Reichspräsidenten beschlossen hatte, der bis zur Wahl einer Regierung die Regierungsgeschäfte übernahm, wurde Ebert am 11. Februar 1919 mit 277 zu 379 Stimmen zum Reichspräsidenten gewählt. Am gleichen Tag berief er ein Kabinett aus Vertretern von SPD, DDP und Zentrum unter der Leitung von Philipp Scheidemann. Am 28. Februar 1925 starb Ebert.
Die Reichspräsidentenwahl 1925
Nachdem Ebert gestorben war, wurde die Wahl auf den 29. März 1925 vorgezogen. Beim ersten Wahlgang traten 7 Kandidaten an, von denen keiner die in diesem Wahlgang erforderliche absolute Mehrheit erreichte. Somit wurde ein zweiter Wahlgang am 26. April nötig, in dem nun eine relative Mehrheit reichte. Zentrum, SPD und DDP einigten sich auf Wilhelm Marx. DNVP, DVP, NSDAP und BVP ernannten Paul von Hindenburg und die KPD blieb bei Ernst Thälmann.
Mit 48,3 Prozent der Stimmen wurde Hindenburg zum Reichspräsidenten gewählt.
siehe: Reichspräsidentenwahl 1925
Paul von Hindenburg
Paul von Hindenburg, geboren 1847, war 1911 als General pensioniert worden, wurde im Ersten Weltkrieg jedoch erneut eingesetzt und errang bei Tannenberg einen entscheidenden Sieg gegen die russische Armee. Mit Ernst Ludendorff bestimmte er die Oberste Heeresleitung. Der militärische Ruhm, der ihm damals zuteil wurde, war mitbestimmend bei seiner Wahl zum Präsidenten.
Hindenburg wird (z.B. von Theodor Eschenburg) als sehr intelligenter, wacher und erfahrener Staatspräsident beschrieben, entgegen dem Klischee des militärischen, unpolitischen Führers. Man muss bedenken, dass er im Ersten Weltkrieg eine Art Mitdiktator Deutschlands gewesen ist. Allerdings hat er im hohen Alter, in seinen letzten Lebensjahren, abgebaut.
Da die Amtszeit Hindenburgs bis 1930 relativ ruhige Zeiten sah, verglichen mit der Zeit Eberts, konnte er sein Amt durchaus zurückhaltender ausüben. Bis 1930 hat er nur sehr wenige "Notverordnungen" unterschrieben, ausschließlich solche, die Verordnungen aus der Ebertzeit aufhoben. Seit 1930 allerdings übernahm er, auf Drängen des Reichskanzlers Brüning, quasi Aufgaben des zerstrittenen und oft handlungsunfähigen Parlaments. Mit seinen Notverordnungen leistete Hindenburg die gesetzgeberische Arbeit des Parlaments, andererseits wurde seine Rolle bei der Regierungsbildung größer. Festzuhalten bleibt, dass Hindenburg diese Rolle nicht etwa gezielt angestrebt hat, sondern sich durch die Situation und den Reichskanzler dazu gedrängt sah.
Die Reichspräsidentenwahl 1932
Die Wahl 1932 stand unter dem Eindruck der politischen Verhältnisse in Deutschland, besonders aber unter dem Eindruck der Kandidatur Adolf Hitlers (NSDAP). Um die Wahl Hitlers zum Präsidenten zu vermeiden, einigten sich Zentrum, SPD und DDP neben DVP und BVP auf Hindenburg - die demokratischen Parteien waren somit von Gegnern von Hindenburgs zu seinen Unterstützern geworden. Im ersten Wahlgang am 13. März 1932 verfehlte er mit 49,6 Prozent der Stimmen die absolute Mehrheit (vor Hitler mit 30,1 %, Thälmann mit 13,2 % und Theodor Duesterberg (DNVP) mit 6,8 %). Hindenburg setzte sich aber im 2. Wahlgang am 10. April 1932 mit 53,0 Prozent der Stimmen durch, nachdem Teile der DNVP seine Kandidatur unterstützt hatten. Hitler erhielt 36,8 %, Thälmann 10,2 % der Stimmen.
Siehe auch:
Machtergreifung Hitlers und Tod von Hindenburgs
Hindenburg, mittlerweile weit über 80 Jahre alt, verlor den Überblick über die Amtsgeschäfte, so dass sein Beraterkreis, die so genannte Kamarilla, immer größeren Einfluss gewann und in die Politik des Präsidenten bestimmte. Nach der Entlassung von Reichskanzler Heinrich Brüning 1932 und der Ernennung Franz von Papens wurde das parlamentarische System weitgehend außer Kraft gesetzt; Papen wurde bereits nach einem halben Jahr wieder entlassen, ihm folgte Kurt von Schleicher, der ein stark sozialpolitisch geprägtes Programm durchsetzen wollte und daher die Industrie gegen sich aufbrachte. Paul von Hindenburg war bislang gegen die Ernennung Hitlers, sein Widerstand schmolz jedoch umso stärker, als sich seine Berater für Hitler aussprachen. Am 28. Januar 1933 entzog Von Hindenburg Kurt von Schleicher das Vertrauen. Am 30. Januar 1933 schließlich ernannte er seinen einstigen Konkurrenten Adolf Hitler zum Reichskanzler.
Am 2. August 1934 starb Paul von Hindenburg; Adolf Hitler übernahm de facto das Amt des Reichspräsidenten als Führer und Reichskanzler.
Karl Dönitz
Hitler ernannte Karl Dönitz testamentarisch zu seinem Nachfolger. Nach Hitlers Selbstmord am 30. April 1945 trat Dönitz am 1. Mai sein Amt als (letzter) Reichspräsident an und bildete in Flensburg seine Regierung. Zunächst strengte er eine stufenweise Kapitulation der deutschen Streitkräfte an, um Armee und Zivilbevölkerung die Flucht aus dem von der Roten Armee überrollten Osten zu ermöglichen. Nachdem die westlichen Alliierten dies ablehnten, verkündete er am 8. Mai die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht.
Weblinks
- weitere Weblinks
- www.preussen-chronik.de/begriff.jsp?key=Begriff_Reichspr%E4sident
- Suche nach Reichspräsident Infos mit: Yahoo
