Reihendorf
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Einordnung: Humangeographie | Siedlung
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Ein Reihendorf ist Siedlungsform und eine Form des Dorfes. Es setzt ein langgestrecktes topografisches Objekt wie eine Straße oder einen Weg, einen Deich, ein Tal oder Höhenrücken, einen Bach oder Graben voraus, an dem die bäuerlichen Siedlungsplätze, das heißt die Höfe oder Hofstellen in mehr oder minder regelmäßigen Abständen angelegt (aneinander gereiht) worden sind.
Meist sind Reihendörfer dadurch gekennzeichnet, dass, sofern die örtlichen Gegebenheiten und Geländebedingungen es ermöglichen, jeweils am Anfang und am Ende des Reihendorfes noch weiter gesiedelt werden, also noch weitere Hofstellen angelegt werden können.
Reihendörfer können einreihig oder zweireihig angelegt werden. Die Anordnung des Ackerlandes am Hof hat den Vorteil der Zeiteinsparung und der Verringerung des Transportaufwandes, da direkt aus dem Hof "heraus" beziehungsweise in ihn "hinein gewirtschaftet" (Mistausbringung, Säen, Einfahren der Ernte) werden kann und die bessere Kontrolle der Ländereien durch die Anwesenheit des Bauern auf dem Anwesen gewährleistet ist.
Es besteht kein Flurzwang und häufig auch keine Allmende. Durch die etwa gleiche und flächenmäßig ausgeglichene Anlage der Höfe und Flurstücke, werden die Vor- und Nachteile, die durch die unterschiedlichen geomorphologischen, hydrologischen und geoökologischen Bedingungen gegeben sind, besser optimiert als bei anderen Dorf- und vor allem dem Flurzwang unterworfenen Flurformen.
Alle Hagenhufen-, Waldhufen- und Marschhufendörfer sind Reihendörfer.
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