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Reisepass

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Reisepässe sind Ausweisdokumente, die von Staaten ausgegeben werden, um ihren Staatsbürgern Reisen ins Ausland zu ermöglichen.

Inhaltsverzeichnis

Bundesrepublik Deutschland

Von der Bundesrepublik Deutschland wird der Reisepass für deutsche Staatsbürger ausgegeben. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus dem Passgesetz (PaßG Es gibt zwei Versionen: den sog. Europapass (auch kurz als "Europass" bezeichnet) sowie den sog. vorläufigen Reisepass. Auf der letzten Innenseite von Pässen ist vermerkt, dass der Reisepass Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist.

Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass hat eine grüne Farbe. Er ist unabhängig vom Alter des Antragstellers nur ein Jahr gültig. Die Reisepasskarte fehlt hier. Dieser Ausweis hat nur vorläufige Funktion. Dies hat den Grund darin, dass der Europass erst in der Bundesdruckerei (insbesondere wegen der Reisepasskarte) in Berlin hergestellt werden muss, was etwa 6-8 Wochen dauert. Der vorläufige Reisepass kann jedoch grundsätzlich sofort von der zuständigen Passbehörde ausgestellt werden.

Europapass

Der Europapass hat eine weinrote Umschlagssfarbe. Dieser Pass hat eine eingeheftete Plastikkarte (sog. Reisepasskarte) mit den wichtigsten persönlichen Daten des Antragstellers. Er wird seit dem 1. Januar 1988 hergestellt; zuständig ist die Bundesdruckerei. Die Passgültigkeit ist abhängig vom Alter des Antragstellers: Bei Personen bis zum 26. Lebensjahr ist er fünf Jahre gültig, bei älteren Personen zehn Jahre. Der Grund für die verkürzte Gültigkeit ist, dass damit ein unerlaubtes Auswandern von Wehrpflichtigen, die der Wehrüberwachung unterliegen, verhindert werden soll. Die Ausstellungsgebühr eines nur 5 Jahre gültigen Passes ist nur halb so hoch, wie eines 10 Jahre gültigen Reisepasses.

Die Seriennummer setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:

Ab Januar 2004 ist die Prüfziffer nur noch im maschinenlesbaren Teil zu finden. Seit dem 1. Juli 2003 kann statt dem üblichen 32 Seiten umfassenden Reisepass, ein 48-Seiten-Pass (für Vielreisende) gegen einen Gebührenaufschlag beantragt werden. Die Beantragung muss persönlich erfolgen, damit die Abgabe der notwendigen Unterschrift auf dem Ausweisdokument vom Verwaltungsbeamten kontrolliert wird. Außerdem ist ein Identitätsnachweis und ein aktuelles Passfoto nötig.

Maschinenlesbarer Ausweis mit biometrischen Daten

Es gibt Bestrebungen in der EU, den Europapass mit maschinenlesbaren biometrischen Daten des Inhabers auszustatten. Diese Bestrebungen werden (aus Sicht von 2004) sehr wahrscheinlich Erfolg haben. Als Nebeneffekt der Passausstellung werden alle zukünftigen Passinhaber sich einer (etwas vereinfachten) erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen müssen, also folgende Daten angeben:

Im maschinenlesbaren Teil des Ausweises werden sich dann folgende Informationen befinden:

Die Reisepässe mit digital gespeicherten biometrischen Daten der Inhaber werden vor allem von den USA gefordert. Als Druckmittel verwendet die USA unter anderem die Drohung, EU-Bürgern keine Visa-Freiheit bei der Einreise in die USA zuzugestehen. Ziel ist, dass alle USA-Einreisenden (effektiv aber: alle Bürger überhaupt) bereits in ihrem Herkunftsland erkennungsdienstlich behandelt werden, sodass sich eine solche für die USA selbst erübrige. Nichtsdestototz müssen sich alle USA-Einreisende einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen.

Es ist zu erwarten, dass Staaten diese digitalen Daten nutzen werden, um auf effizientem Weg Datenbanken über ihre Gäste und Bürger zu erstellen. Diese würden es erlauben, z. B. im Wege der vorhandenen Videoüberwachung (CCTV) in Verbindung mit automatisierter Gesichtserkennung zu überwachen, wer wann sich wo befindet. Unter anderem aus diesem Grund sprechen sich Datenschützer und Bürgerrechts-Vereinigungen gegen dieses Vorhaben aus. Ein andere Grund ist, dass durch die erkennungsdienstliche Behandlung der zukünftige Passinhaber mehr einem Straftäter ähnlich gestellt wird, mithin also die Unschuldsvermutung aufgehoben wird.

Es ist ebenfalls zu erwarten, dass die Verpflichtung zu maschinenlesbaren biometrischen Daten auch auf bundesdeutsche Personalausweise übertragen wird.

Die Einführung der Speicherung weiterer biometrischer Daten gilt als Schritt zum Überwachungsstaat. Auch der Umstand, dass der normale Inhaber keine Einsicht hat auf alle in seinem Pass gespeicherten Daten, verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Weitere Trends

Ein weiterer Trend bei Reisepässen ist die Verwendung von RFID (Radio Frequency Identification). In diesem Fall kann die Ortsbestimmung des Ausweisträgers durch ihn unbemerkt erfolgen, lediglich ein RFID-Lesegerät in örtlicher Nähe zum Ausweisträger (etwa in bestimmten Gassen, durch die Personen nur hintereinander laufen können, ähnlich wie bei Diebstahlmeldern in Ladengeschäften) ist dazu notwendig

Schweiz

Der Schweizer Reisepass hat eine rote Farbe und ist auf der Vorderseite mit dem Schweizer Kreuz versehen. Der inhaltliche Aufbau ähnelt dem des Europapasses. Anstelle des Geburtsortes ist jedoch der Bürgerort aufgeführt.

Siehe auch: Personalausweis, Identitätskarte

Österreich

In Österreich gibt es ebenfalls den roten EU-Reisepass. Er hat grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und kann nicht verlängert werden im Gegensatz zu den alten grünen Pässen, die nur fünf Jahre galten, dafür aber einmal verlängert werden konnten.

Ungültig können Pässe auch bei Nichterkennen der Person nach dem Foto werden, sodass sich die praktische Gültigkeit bei Kindern verkürzt.

In Österreich ist der Besitz eines Reisepasses nicht vorgeschrieben. Im Ausland ist aber das Mitführen eines Reisepasses immer verpflichtend. Ein Nichtmitführen ist auch nach österreichischem Recht strafbar. Das gilt auch für die so genannten Schengen-Staaten, wo beim Grenzübertritt üblicherweise der Reisepass nicht kontrolliert wird.

In einigen Staaten bestehen bilaterale Verträge, so dass man auch mit abgelaufenen Reisepass einreisen darf.

Ausgestellt werden in Österreich entweder von Magistraten oder Bezirkshauptmannschaften. Nachträglich geändert können im EU-Reisepass die Eintragungen von Kindern oder ein Wohnortwechsel. Für alle anderen Änderungen muss ein neuer Pass ausgestellt werden.

Weblinks









Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Reisepass aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.