Reservist
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Einordnung: Wehrrecht (Wehrpflicht)
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Jeder Wehrpflichtige, der (mindestens einen Tag) in der Bundeswehr gedient hat, ist Reservist. Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten, die ihr Dienstzeitende erreicht haben, gehören ebenfalls zur Reserve, das gilt in dem Fall auch für Frauen. Jeder ausgeschiedene Soldat führt seinen Dienstgrad mit dem Zusatz "d.R. (der Reserve)" weiter.
Reservisten sind integraler Bestandteil der Bundeswehr. Sie sind die Voraussetzung für die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte im Verteidigungsfall.
Reservisten können über ihre Dienstzeit hinaus in der Bundeswehr aktiv sein. Dies geschieht durch (meist freiwillige) Wehrübungen oder dienstliche Veranstaltungen (DVag), außerhalb der Bundeswehr organisiert der Reservistenverband als besonders beauftragter Träger die "Freiwillige Reservistenarbeit".
Die Wehrpflicht für Mannschaften, d.h. auch für Grundwehrdienstleistende endet mit Ablauf des 45. Lebensjahres. Danach gehört der Wehrpflichtige nicht mehr zur Reserve. An den Dienstgrad darf dann "a.D. - außer Dienst" gehängt werden.
Die Wehrpflicht für Unteroffiziere und Offiziere geht bis zum 60. Lebensjahr.
Bis zum 35. Lebensjahr untersteht jeder Wehrpflichtige noch der Wehrüberwachung.
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die ihren Zivildienst abgeleistet haben, gehören ebenfalls zur Reserve und werden im Verteidigungsfall dann zu den entsprechenden Aufgaben im zivilen Bereich außerhalb der Bundeswehr, z.B. Rettungsdienst etc. herangezogen.
siehe auch: Bundesarbeitsgemeinschaft Studierender Reservisten (BSR)
Weblinks
- weitere Weblinks
- Verband der Reservisten der Bundeswehr e.V. (VdRBW)www.sicherheitspolitik.deBundeswehrDeutscher BundeswehrVerband
- Suche nach Reservist Infos mit: Yahoo
